
Kopf: VfGH bestätigt Verfassungskonformität der COFAG
Antrag der Opposition ging erwartungsgemäß ins Leere – SPÖ, FPÖ und Neos gefordert, endlich ihre staatspolitische Verantwortung im Beirat wahrzunehmen
Wien (OTS) – „Der VfGH hat nun die Verfassungskonformität der COFAG bestätigt, der sogenannte ‚Drittelantrag‘ der Oppositionsparteien ist somit erwartungsgemäß ins Leere gegangen“, betont ÖVP-Finanzsprecher Karlheinz Kopf. Die COVID-19 Finanzierungsagentur (COFAG) sei weder „verfassungswidrig“, wie von SPÖ, FPÖ und Neos insinuiert, noch werden das Legalitätsprinzip oder Grundsätze der Staatsorganisation missachtet oder hoheitliche und privatrechtliche Handlungen „vermischt“.
Kopf weiter: „Mit der COFAG hat die Bundesregierung eine wichtige Institution geschaffen, die durch die rasche Auszahlung von Corona-Hilfen eine unverzichtbare Stütze der heimischen Wirtschaft in der pandemiebedingten Krise darstellt. Sie stellt über den Corona-Hilfsfonds Mittel im Volumen von 19 Milliarden Euro für Garantien, Fixkostenzuschüsse, den Verlustersatz, den Ausfallsbonus sowie den Lockdown-Umsatzersatz bereit – und ist somit ein rotweißroter Sicherheitsgurt für die Unternehmen.
Klar sei, so der ÖVP-Finanzsprecher, „dass die Regierung seit Anbeginn der Pandemie alles dafür getan habe, um Menschenleben, Arbeitsplätze und Betriebe zu retten“. Kopf abschließend: „SPÖ, FPÖ und Neos sind weiterhin gefordert, ihre staatspolitische Verantwortung als Parlamentsparteien wahrzunehmen. Ihre Plätze im COFAG-Beirat sind nämlich bis heute unbesetzt geblieben.“ (Schluss)
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