
EuGH gibt AK Recht: Nicht konsumierter Urlaub muss ausbezahlt werden
AK Wien erstritt 1400 Euro für Pizzaboten
Wien (OTS) – Bharat Kumar (Name geändert) begann im Jänner 2020 als Pizzabote zu arbeiten. Sein Geld bekam er täglich – und zwar in bar. Einen Dienstzettel oder schriftlichen Arbeitsvertrag gab es nicht. Herr Kumar lieferte also jeden Tag Pizzen aus, bis er im April plötzlich kein Geld mehr bekam. Grundsätzlich ist das für ArbeitnehmerInnen ein Grund das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden – wenn man seinen Austritt vorher ankündigt. Das tat Herr Kumar aber nicht. Er suchte sich einfach einen anderen Job und kam ab Mitte April nicht mehr zur Arbeit (für die er ja schon seit Anfang April nicht mehr bezahlt wurde).
Urlaub konsumierte der Arbeitnehmer aber während seiner Tätigkeit als Pizzabote nicht. Nach einem Urteil des EuGHs, für das sich auch die AK sehr eingesetzt hat, steht ihm die Urlaubsatzleistung zu – trotz des unberechtigten vorzeitigen Austrittes. Diese Meinung vertrat die AK schon vor diesem wegweisenden Urteil. Herr Kumar konnte mithilfe der AK seine Ansprüche geltend machen und bekam insgesamt 1400 Euro ausbezahlt.
Arbeiterkammer Wien
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