Gaál/Hanke: Kurzfristvermietung kommt endlich auf die Tagesordnung der EU

Wien bringt mit europäischer Städte-Koalition EU-Gesetzgebung in Sachen Airbnb & Co in die Gänge

Wien (OTS) – Die mehrjährigen Bemühungen der Stadt Wien gemeinsam mit Städten wie Paris, Berlin, Prag oder Amsterdam einen Gesetzgebungsprozess zu initiieren, sind von Erfolg gekrönt: Die EU-Kommission hat im Herbst mit einer Konsultation und einem zu Grunde liegenden Optionen-Papier den Weg in Richtung einer EU-Gesetzgebung für die Kurzfristvermietung freigemacht. Im Papier wird dabei auf die Problematik des fehlenden Zugangs zu Daten durch städtische Behörden hingewiesen. Das neue Gesetz wird derzeit in der Europäischen Kommission vorbereitet. Bereits Mitte Dezember wurde mit einer öffentlichen Konsultation die Meinung aller Betroffenen eingeholt. Wien hat sich mit einer detaillierten Eingabe im Sinne der Vereinbarungen in der Fortschrittskoalition zu Wort gemeldet.

Wien nimmt internationale Vorreiterrolle ein

„In Wien wird leistbares und lebenswertes Wohnen als ein Grundrecht gesehen. Die soziale Wohnbaupolitik der Stadt Wien hat zum Ziel möglichst allen Wienerinnen und Wienern leistbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Durch Kurzzeitvermietung wird dem Wohnungsmarkt dringend notwendiger Wohnraum entzogen. Der Effekt ist eine zusätzliche Verschärfung am Wohnungsmarkt. Deswegen brauchen wir durchsetzbare Regeln im Bereich der Kurzfristvermietung, die für alle gleichermaßen gelten. Die Stadt Wien hat mit dieser europäischen Initiative ihre Verantwortung wahrgenommen und nimmt hier eine internationale Vorreiterrolle ein. Zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt und für eine Regulierung des Marktes.“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Derzeit sei es so, dass viele Plattformen die Wiener Regeln (etwa im Abgabenbereich) beachten, allerdings marktdominante Plattformanbieter diese Regeln teils negieren. Auch müsse es in eine Verhältnismäßigkeit des Kurzfristvermietungs-Sektor zu den etablierten gewerblichen Angeboten wie Hotels geben.

Wien sei grundsätzlich einem hochqualitativen Tourismus verpflichtet, der insbesondere auf einer hohen Akzeptanz der Wienerinnen und Wiener beruhe. Diese Akzeptanz gelte es zu erhalten. „Wir haben der Europäischen Kommission klar kommuniziert, dass wir für Zwecke der Vollziehung von Regeln wie etwa der Ortstaxe, der Pflichten nach den Tourismus-Statistik-Regelungen oder der Wiener Bauordnung Daten in entsprechender Qualität von Plattformen brauchen. Wir sehen hier auch ermutigende Zeichen aus mehreren EU-Mitgliedstaaten und zahlreichen anderen EU-Städten“, so Finanzstadtrat KR Peter Hanke.

Durchsetzbare Regeln sichern hochqualitativen Tourismus

Wien ist dabei seit Jahren aktives Mitglied der sogenannten „Allianz Europäischer Städte im Bereich Kurzfristvermietung“. „Städte wie Prag, Berlin, Amsterdam, Barcelona oder Florenz teilen die teils massiven Problemlagen, die sich aus der Kurzfristvermietung ergeben. Dazu zählt, dass Wohnungen vom Markt verschwinden und zunehmend nicht mehr für das Wohnen verwendet werden. Gleichzeitig sehen viele Städte, dass große touristische Plattformen ihren gesetzlich festgelegten Pflichten schlicht nicht nachkommen. Es braucht also durchsetzbare Regeln für den Sektor, damit sich auch Gäste sicher sein können, dass sie sich bei einer Buchung darauf verlassen können, dass alle Regeln eingehalten werden“, so Hanke.

Sozialer Wohnbau ist kein Handelsgut

Laut Schätzungen der Stadt Wien sind dem Wiener Wohnungsmarkt (2019) mehr als 2.000 Wohnungen dauerhaft durch Formen der Kurzfristvermietung entzogen. Zudem dringen Plattformangebote auch in geschützte Bereiche wie den Gemeindebau vor. Die Stadt Wien hat sowohl im Bereich des Abgabewesens als auch in Sachen des Untermietverbots im Gemeindebau den Weg der juristischen Durchsetzung der Gesetze bzw. der geltenden vertraglichen Grundlagen beschritten. Dies wurde auch der EU-Kommission mitgeteilt und dargelegt. Die Allianz Europäischer Städte unterstützt nicht zuletzt auch den Zugang Wiens, dass es keine Angebote von Kurzfristvermietungen im sozialen Wohnbau geben dürfe. „Das soziale Wiener Wohnbaumodell ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis bewusster politischer Entscheidungen. Das Ziel ist es, leistbares Wohnen in Wien nachhaltig sicherzustellen. Dabei ist der geförderte Wohnbau eine tragende Säule. Wir müssen die Menschen unterstützen, die geförderten Wohnraum dringend brauchen. Der soziale Wohnbau darf kein Handelsgut auf touristischen Plattformen werden.“, so Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál. Die Wiener Position wird dabei vom Österreichischen Städtebund sowie vom Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft geteilt.

Die Europäische Kommission wird voraussichtlich im Frühling 2022 den Gesetzesvorschlag zur Kurzfristvermietung vorstellen. Die 27 EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament werden dann als Co-Gesetzgeber eine entsprechende Abstimmung herbeiführen. (Schluss)

Stephan Grundei
Mediensprecher Vizebürgermeisterin Kathrin Gaal
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Katharine Keil
Mediensprecherin Stadtrat Peter Hanke
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