Köstinger/Kocher: Saisonstarthilfe jetzt beantragen!

Durch Kurzarbeit seit Pandemiebeginn über 1,3 Mio. Arbeitsplätze gerettet – Bewährte Wirtschaftshilfe verlängert

Wien (OTS) – Aufgrund des Lockdowns vom November 2021 hat die Bundesregierung die Laufzeit der Corona-Kurzarbeit verlängert. Ziel war und ist, möglichst viele bestehende Beschäftigungsverhältnisse zu erhalten. Im Zuge dieser Verlängerung haben Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Arbeitsminister Martin Kocher auch eine Lösung für Saison-Arbeitskräfte umgesetzt. Seit Freitag, 7. Jänner 2022, kann die Saisonstarthilfe beim AMS rückwirkend beantragt werden. “Unsere Tourismus-Betriebe kämpfen in der Saison um jede Fachkraft. Saisoniers sind vor allem in den Hochsaisonen eine wichtige Unterstützung. Viele gehören seit Jahren zur Stammbelegschaft. Indem auch Saisoniers unter Einhaltung bestimmter Kriterien Kurzarbeit beanspruchen können, verhindern wir, dass der Tourismus noch mehr Mitarbeiter an andere Branchen verliert”, betont Tourismusministerin Köstinger.

Auch Arbeitsminister Kocher hält fest: “Mit der Saisonstarthilfe haben wir einmal mehr rasch auf die aktuellen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Pandemieentwicklung reagiert. Sie ist für Saisonbetriebe und ihre Beschäftigten, die aufgrund der epidemiologischen Situation von starken Einschränkungen betroffen sind, eine wichtige Unterstützungsmaßnahme. Als Arbeitsminister ist es mir ein persönliches Anliegen, dass die Beschäftigten im Rahmen der Saisonstarthilfe keine Einkommenseinbußen erfahren, weil sie ihr volles Gehalt bekommen.”

Die Kurzarbeit war nur für Beschäftigte möglich, die bereits einen vollentlohnten Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit beschäftigt waren. Daher hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern Ende November 2021 folgende Lösung beschlossen: Für alle Mitarbeiter, die zwischen 3. November 2021 und dem 17. Dezember 2021 angestellt wurden, bekommt der Betrieb 65 Prozent der Butto-Kosten ersetzt. Arbeitnehmer erhalten 100 Prozent ihres Gehalts. Die Saisonstarthilfe gilt dann bis zum theoretisch ersten Voranmeldungsdatum für die Kurzarbeit – also bis maximal 31. Jänner 2022. Diese Regelung gilt ausschließlich für Saisonbetriebe.

“Es hat für dieses Problem dringend eine Lösung gebraucht, die haben wir geschaffen. Die Kurzarbeit ist in der Krise ein Erfolgsmodell, mit dem wir über 1,3 Mio. Arbeitsplätze gesichert haben. Ich bin froh, dass wir auch für rund 20.000 Saisonarbeitskräfte eine praktikable Lösung umsetzen konnten. Rückmeldungen aus den Betrieben zeigen, dass unsere Maßnahmen genau richtig waren”, so Köstinger abschließend.

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Vincenz Kriegs-Au
Pressesprecher der Bundesministerin
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