WKÖ-Reder warnt vor Versorgungsengpässen

Fachverband Güterbeförderung fordert konkrete Definition von kritischer Infrastruktur – mit Lockerungen am 5. März ist der richtige Zeitpunkt dafür

Wien (OTS) – „Wir begrüßen die Öffnungsschritte, die die Bundesregierung für 5. März angekündigt hat. Gleichzeitig mahnen wir aber ein, die Zeit zu nützen, um sich auf eine möglicherweise neue Welle im Herbst vorzubereiten. Dazu zählen konkrete Regelungen für systemrelevante Unternehmen, die für die Versorgung der Bevölkerung wichtig sind oder als Zulieferer für kritische Infrastrukturen, also für deren Versorgung mit Produktions- und Betriebsmitteln fungieren. Nur so können wir die Versorgungssicherheit in Hinblick auf die Vorbereitungen auf den Herbst gewährleisten“, sagt Günther Reder, Obmann des Fachverbands für das Güterbeförderungsgewerbe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

In Deutschland haben sich Bund und Länder bereits im Jahr 2011 auf eine einheitliche Einteilung der „Kritischen Infrastrukturen“ (KRITIS) in neun Sektoren verständigt. Ein Sektor umfasst „Transport und Verkehr“. Die Einteilung stellt eine gemeinsame Grundlage von Staat und Wirtschaft beim Schutz kritischer Infrastrukturen dar. Diese neun KRITIS-Sektoren wurden zusätzlich in 30 Branchen unterteilt. Innerhalb der Sektoren und Branchen erbringen die Infrastrukturbetreiber zur Versorgung der Allgemeinheit sogenannte kritische Dienstleistungen und gewährleisten damit Versorgungssicherheit.

„In Österreich fehlt eine derartig dezidierte Definition, welche Bereiche zur kritischen Infrastruktur zählen. Diese Situation ist unbefriedigend“, so Reder. In der „Empfehlung zum Umgang mit SARS-CoV-2 Kategorie I-Kontaktpersonen: Versorgungskritisches Gesundheits- und Schlüsselpersonal“ wird zwar aufgezählt, welche Personen unter den Begriff „versorgungskritisches Gesundheits- und Schlüsselpersonal“ fallen. Doch in vielen Fällen obliegt die Entscheidung der zuständigen lokalen Gesundheitsbehörde.

„Tatsächlich handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, die zu einem behördlichen Spießrutenlauf führen, wenn es darum geht, Absonderungsausnahmen für sogenanntes versorgungskritisches Personal – in unserem Fall: Lkw-Lenker – zu erreichen“, erklärt Fachverbandsobmann Günther Reder. „Wir fordern auch für Österreich klare und praxistaugliche Regelungen für systemrelevante Unternehmen und eine Überarbeitung der aktuellen Klassifizierung der Kritischen Infrastrukturen. Nur so können die Unternehmen ungehindert arbeiten und damit die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen“, sagt Reder, denn: „Zwei Drittel aller Güter in Österreich werden auf der Straße transportiert. Es gibt keine Alternative zum Lkw, die eine flächendeckende Versorgung von Gütern gewährleisten würde.“(PWK098/DFS)

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