SPÖ-Drobits: SPÖ erreicht Unpfändbarkeit der 150 Euro Einmalzahlung Teuerungsausgleich

Drobits fordert Anhebung des Existenzminimums an die Armutsgefährdungsschwelle

Wien (OTS/SK) – SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Christian Drobits zeigt sich über den Beschluss in der gestrigen Nationalratssitzung erfreut, wonach der Teuerungsausgleich von 150 Euro auch für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld nicht gepfändet werden kann. Darüber hinaus bringt er einen Antrag ein, in dem er die Anhebung des Existenzminimums an die Armutsgefährdungsschwelle fordert. Er will damit Menschen in Notlagen vor dem finanziellen Ruin schützen. „Es kann nicht sein, dass Menschen auf Grund einer Pfändung plötzlich mit dem Rücken zur Wand stehen“, sagt Drobits. ****

„Ursprünglich war die Einmalzahlung von 150 Euro, die u.a. Bezieher*innen einer Mindestpension, Langzeitbezieher*innen von Kranken- oder Rehabilitationsgeld aber auch Bezieher*innen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld zusteht, nur teilweise unpfändbar. Unverständlicherweise waren gerade Arbeitslose davon ausgenommen. Dieser Fehler wurde auf Initiative der SPÖ nun behoben. Das ist wichtig, weil verschuldete arbeitslose Menschen über so wenig Einkommen verfügen, dass sie diesen Teuerungsausgleich dringend brauchen.“

Die derzeitige Teuerungswelle macht es notwendig, dass wir diejenigen, die jeden Monat ohnehin jeden Euro zweimal umdrehen müssen, effektiv vor dem finanziellen Ruin schützen. Einmalig 150 Euro mehr zu haben, sei eine finanzielle Erleichterung, so Drobits, dem dies aber zu wenig weit geht. Er hat eine weitere Initiative auch bei der Angleichung des Existenzminimums an die Armutsgrenze gesetzt und einen Antrag eingebracht, der die Anhebung des Existenzminimums an die Armutsgefährdungsschwelle fordert.

Von Lohn- und Gehaltspfändungen werden alle Bezüge erfasst, die Einkommens- oder Einkommensersatzfunktion haben. Den Betroffenen muss nicht nur das Existenzminimum verbleiben, sondern auch einige Beihilfen, die unpfändbar sind.

Der Existenzminimum-Grundbetrag für eine alleinstehende Person liegt für 2022 bei 1.040 Euro (bei 14 Bezügen) und liegt damit deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle von 1.328 Euro (Einzelperson). Die finanzielle Differenz zwischen Existenzminimum-Grundbetrag und Armutsgefährdungsschwelle liegt somit bei 288 Euro für eine alleinstehende Person. Alle Menschen, die eine Lohnpfändung haben oder in Privatkonkurs sind, leben also um 288 Euro unter der Armutsgefährdungsschwelle und sind damit erheblich armuts- und ausgrenzungsgefährdet.

„Wir reden dabei von keiner Randgruppe: 27 Prozent der Klient*innen der staatlich anerkannten Schuldenberatungen haben weniger Einkommen als das Existenzminimum zur Verfügung. Die Überschuldung ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Es kann nicht sein, dass Menschen in Notlagen auf Grund einer Pfändung plötzlich mit dem Rücken zur Wand stehen – denn derzeit können Pfändungen Betroffene direkt in die Armut treiben. Es wäre ein Leichtes, Armut zu verhindern. Beschließen wir auch das gemeinsam“, so Drobits abschließend. (Schluss) ah/up

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