
TIROLER TAGESZEITUNG „Leitartikel“ Ausgabe, 2. März 2022, von Marco Witting: „Sich aufstellen lassen heißt sich stellen“
Innsbruck (OTS) – Der Verzicht auf das Antreten bei der Bürgermeister-Stichwahl ist natürlich eine höchstpersönliche Entscheidung. Doch dem Mitbewerber so einfach das Feld zu überlassen, ist nicht nur voreilig, sondern demokratiepolitisch ein Fehler.
Paragraph 71, Absatz 5 der Tiroler Gemeindewahlordnung ist unmissverständlich. Der späteste Zeitpunkt für die Erklärung des Verzichts eines oder beider Wahlwerber, die sich der engeren Wahl des Bürgermeisters stellen, ist der fünfte Tag vor dem neuerlichen Wahltag. Im Fall der Gemeinderatswahl 2022 ist dies der 8. März, 17 Uhr. Bis dahin könnten die Kandidatinnen und Kandidaten rein theoretisch noch entscheiden, ob sie bei der Stichwahl am Stimmzettel stehen wollen. Selbst wenn das Gesetz die Möglichkeit einräumt, die Antwort darauf sollte klar sein. Wer in die Stichwahl kommt, der ist es den Wählern schuldig, auch tatsächlich anzutreten.
31 Wahlgänge stehen am 13. März noch einmal an. 31 Duelle, bei denen – auch das hat die Vergangenheit gezeigt – vieles möglich ist und die Karten neu gemischt werden. Eine etwaige Niederlage oder ein großer Abstand zum Kontrahenten am vergangenen Sonntag bedeutet noch lange nicht, dass dies auch bei der Stichwahl der Fall sein muss. Und selbst wenn einige Kandidaten am Wahlergebnis vom Sonntag noch zu knabbern hatten oder haben – sie stehen dabei auch ihren eigenen und anderen Wählern (die einen anderen Kandidaten vielleicht verhindern wollen) in der Pflicht. Und letztlich auch dem Instrument der Direktwahl und der Demokratie. Wobei natürlich klar ist, dass ein Antreten eine höchstpersönliche Entscheidung und diese natürlich zu respektieren ist.
Es mag im Einzelfall menschlich verständlich sein, dass kurz nach einem intensiven Wahlkampf und einem Ergebnis unter den Erwartungen die Enttäuschung groß ist. Aber der Platz für solche Eitelkeiten innerhalb der Politik ist nicht vorhanden. Es mag auch wirtschaftlich besser sein, kein Geld in den Kampf um eine scheinbar aussichtslose Wahl zu stecken. Das erwartet auch niemand. Aber wer sich einmal für eine Wahl aufstellen lässt, der sollte sich auch stellen – egal wie gut oder schlecht die Karten auch sein mögen.
Eines der Hauptargumente, das im Fall eines Verzichts oft gebracht wird: Man erspart der Verwaltung und den Bürgern eine Wahl. Da muss man entschieden dagegenhalten. Die Direktwahl eines Bürgermeisters ist ein wichtiges Instrument der Demokratie – die Stichwahl eine unmittelbare Folge daraus. Hier sollte uns nichts zu teuer oder mühsam sein. Wir können uns glücklich schätzen, diese Instrumente zu haben. Die – trotz Corona – ordentliche Wahlbeteiligung am Sonntag hat gezeigt, dass die Bürger das auch zu schätzen wissen. Die Stichwahlkandidaten sollten dies genauso tun. Selbst wenn eine Schlappe droht.
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