
Siegfried Wolf über Beugestrafe verwundert
Parlamentsdirektion wurden mehrfach Termine angeboten
Wien (OTS) – Mit „großer Verwunderung“ nahm Siegfried Wolf die gestern vom ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss beschlossene Beantragung einer Beugestrafe gegen ihn auf. „Ich erhielt am 7.2.22 per Mail die Ladung der Parlamentsdirektion als Auskunftsperson für die Sitzung am 2. März. Ich habe daraufhin bereits am 8.2.22 per Mail geantwortet, mich formell für diesen Termin ordnungsgemäß entschuldigt und der Parlamentsdirektion einen neuen Termin „in der letzten März- bzw ersten April-Woche“ angeboten,“ betonte Wolf Freitag in einer Pressemitteilung. Da dieses Schreiben aber 14 Tage lang unbeantwortet blieb und auch Rückfragen meines Büros in der Parlamentsdirektion keine Reaktion ergaben, hat mein Büro am 22. Februar neuerlich per Mail im Parlament nachgefragt. Hier der gesamte Text dieses Schreibens:
„Sehr geehrte Frau Mag. Wind,
Herr Siegfried Wolf bat mich nachzufragen, ob es von Ihrer Seite bereits Ersatz-Terminvorschläge für sein Erscheinen vor dem Untersuchungsausschuss Ende März / Anfang April gibt, damit er entsprechend planen kann? Da in den Medien immer wieder zu lesen ist, dass dem Untersuchungsausschuss noch keine formale Entschuldigung seitens Herrn Wolf auf die Ladung vom 7. Februar vorläge, bat Herr Wolf mich, auch noch einmal auf unsere untenstehende Email vom 8. Februar bzw. auf die in den vergangenen Wochen zwischen Ihnen und Herrn Wolf stattgefundenen Telefonate hinzuweisen.“
Es könne also, so Wolf, keine Rede von einem unentschuldigten Fernbleiben sein, er habe seine Bereitschaft, als Auskunftsperson zu erscheinen mehrfach schriftlich bekundet und wie ersichtlich auch konkrete Terminvorschläge gemacht. Er werde daher seinen Anwalt beauftragen, gegen die Verhängung einer Beugestrafe Rechtsmittel zu ergreifen. „Hier wird offenbar versucht, künstlich eine schlechte Optik zu erzeugen, die in keiner Weise der Realität entspricht. Ich war immer und bin selbstverständlich weiter bereit, dem Ausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung zu stehen und habe dies auch in entsprechender Weise schriftlich dokumentiert.“
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Josef Kalina, 018775543 josef.kalina@unique-relations.at
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