
Oö. Volksblatt: „Unabhängige Justiz“ (von Markus EBERT)
Ausgabe vom 31. März 2022
Linz (OTS) – Es gibt bekanntlich eine rot-grün-pinke mit blauen Einsprengseln versehene Allianz, was die sogenannte „Unabhängigkeit der Justiz“ betrifft. Da verbietet man sich pauschal jegliche Kritik, egal, wen sie betrifft.
Umso angebrachter ist der Begriff „sogenannt“, wenn es um die Justiz geht. Denn tatsächlich umfasst der Begriff Justiz in Österreich „die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, den Strafvollzug und die Bewährungshilfe“, wie man der Homepage des Justizministeriums entnehmen kann. Und dort kann man auch lesen, dass zwar die Richterinnen und Richter weisungsungebunden sind, die Staatsanwaltschaften indes „keine Unabhängigkeit“ genießen. Sie sind „hierarchisch organisiert und an die Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft und letztlich der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Justiz gebunden“.
Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn sich jemand beispielsweise faktenbasiert an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft reibt, dann ist das kein „Angriff auf die unabhängige Justiz“, sondern eine Meinungsäußerung. Und eine solche Meinungsäußerung ist die Tatsache, dass die WKStA auffallend oft Reibereien mit anderen Behörden hat. Ein genaues ministerielles Hinsehen wäre weder ein Fehler noch unzulässig.
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