Ottenschläger: Wir setzen den nächsten gezielten Schritt gegen grobe Verkehrsrowdys!

„Zweites Teilpaket“ gegen Extremraser – KFG-Maßnahmen bringen Verschärfungen für besonders rücksichtsloses Verhalten speziell in der illegalen Auto-Tuning-Szene

Wien (OTS/ÖVP-PK) – „Die Gefährdungen durch anhaltende illegale Treffen der Tuning- und Roadrunner-Szene insbesondere in Wien, Salzburg und Kärnten müssen ein Ende haben! Wettrennen mit 170 km/h wie heute in Wien bekannt geworden, müssen ein für alle Mal beendet werden“, stellt der Verkehrssprecher der ÖVP, Abg.z.NR Andreas Ottenschläger, klar. Nun werde extremen Rasern und besonders rücksichtslosem Verhalten durch eine Reihe von Maßnahmen begegnet:
Nach der Erhöhung der Geldstrafen und Verlängerung der Entziehungszeiten der Lenkberechtigung für extremes Schnellfahren im Sommer des Vorjahres, bringt die heutige KFG-Novelle (Kraftfahrgesetz) gezielte Verschärfungen speziell gegen die illegale Auto-Tuning-Szene. Eine dementsprechende Gesetzesvorlage wurde heute, Dienstag, im Verkehrsausschuss des Nationalrates mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS gegen die Stimmen der FPÖ angenommen. „Ein weiteres Teilpaket gegen grobe Verkehrsrowdys wird derzeit auf Expertenebene ausgearbeitet und bald begutachtungsreif sein. Hier wird auch über die Beschlagnahme von Fahrzeugen für Unbelehrbare gesprochen werden. Der Millionär, der mit 250 km/h über den Wiener Außenring rast, wo 80 km/h gelten, sollte sein ‚Spielzeug‘ abgeben müssen“, kündigte Ottenschläger an.

„Hunderte Anzeigen der Polizei müssen Konsequenzen haben. Unzumutbare Gefährdungen und Belästigungen durch die illegale Roadrunner- und Tuning-Szene sind seit Jahren keine Einzelfälle mehr, wie etwa die GTI-Treffen am Wörthersee oder in Wien am Kahlenberg, auf der Triesterstraße oder der Meidlinger Hauptstraße zeigen. Mit den Maßnahmen im KFG sollen primär Kontrollen und ein Einschreiten der Organe erleichtert werden“, so der Abgeordnete zum Nationalrat.

In der Praxis sei auch festgestellt worden, dass im Rahmen dieser Treffen Verhaltensweisen mit den Fahrzeugen an den Tag gelegt werden, die im normalen Straßenverkehr „nichts verloren haben“, wie z.B. die Durchführung von in motorsportähnlicher Art und Weise ausgeführten starken Anfahrbeschleunigungen, abrupten Abbremsungen, Schleuderbewegungen, Driften, oder schnelles „Kreisenlassen“ des Fahrzeugs um die eigene Achse.

„Illegale Straßenrennen, brutale Lärmbelästigung durch absichtlich herbeigeführte Explosionsgeräusche und die Gefährdung von Menschen sind nicht nur Lausbubenstreiche, sondern vollkommen inakzeptabel“, so Ottenschläger. „Wenn von einem Kontrollorgan in eigener Wahrnehmung festgestellt wird, dass mit dem Fahrzeug gesteuerte Fehlzündungen, Geräusche durch schlagartiges Abblasen von Überdruck im Ansaugsystem oder Flammen aus dem Endschalldämpfer erzeugt werden, so sind unverzüglich Zulassungsschein und Kennzeichentafeln abzunehmen“, sagt Ottenschläger.

„Wenn ein derartiges Verhalten von Organen der öffentlichen Sicherheit wahrgenommen wird und wenn angenommen werden kann, dass dies wiederholt oder fortgesetzt stattfinden wird, dann sind die Organe berechtigt, sofort die Unterbrechung der Fahrt anzuordnen und ihre Fortsetzung durch geeignete Vorkehrungen, wie etwa die Abnahme der Fahrzeugschlüssel und der Fahrzeugpapiere, Absperren oder Abstellung des Fahrzeuges, Anlegen von technischen Sperren, Abnahme der Kennzeichentafel und dergleichen bis zu 72 Stunden zu unterbinden“, so der VP-Verkehrssprecher.

Die derzeitige Höhe des Strafrahmens von 5.000 Euro wurde bereits 2005 festgelegt, daher soll nunmehr eine Anhebung auf 10.000 Euro erfolgen. „Das liegt zwar über einer reinen Indexanpassung, jedoch soll die abschreckende Wirkung damit verstärkt werden“, betont Ottenschläger.

„Wie schon mit der Erhöhung der Strafen für extremes Rasen geht es uns auch in dieser KFG-Novelle um ein bewusstes Signal an eine kleine Gruppe von besonders rücksichtslosen Kraftfahrzeuglenkern im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit“, so Ottenschläger abschließend.

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