
EQS-CMS: AMAG Austria Metall AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: AMAG Austria Metall AG /
Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
AMAG Austria Metall AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
20.04.2022 / 14:38
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
EQS – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
══════════════════════════════════════════════════════════════════════════
AMAG Austria Metall AG
Ranshofen, FN 310593f
ISIN AT00000AMAG3
Ermächtigung zum Rückerwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien
In der am 20. April 2022 abgehaltenen 11. ordentlichen Hauptversammlung
wurde der Vorstand ermächtigt:
1) gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b Aktiengesetz –
unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen
Hauptversammlungsbeschlüsse vom 21. Juli 2020 – jeweils mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der
niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% unter dem
gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage
vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms und der höchste beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% über dem gewichteten
durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn
des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt, sowie zur Festsetzung der
Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das
jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen
hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen
Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch
mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals
ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7
Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist
als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.
2) die auf Grundlage der Ermächtigung gemäß Punkt 1 erworbenen eigenen
Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des
Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu veräußern und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch
die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7
Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
ausgeübt werden.
3) für die Dauer von fünf Jahren ab dem 20. April 2022 gemäß § 65 Absatz
1b Aktiengesetz – unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen
Hauptversammlungsbeschlüsse vom 21. Juli 2020 – für die Veräußerung
eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich
zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches
Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des
Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
Investorenkontakt
Mag. Christoph M. Gabriel, BSc
Leitung Investor Relations
AMAG Austria Metall AG
Lamprechtshausener Straße 61
5282 Ranshofen, Austria
Tel.: +43 (0) 7722-801-3821
Email: investorrelations@amag.at
Website: www.amag-al4u.com
══════════════════════════════════════════════════════════════════════════
20.04.2022
══════════════════════════════════════════════════════════════════════════
Sprache: Deutsch
Unternehmen: AMAG Austria Metall AG
Lamprechtshausener Straße 61
5282 Ranshofen
Österreich
Internet: www.amag-al4u.com
Ende der Mitteilung EQS News-Service
1330381 20.04.2022
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender