
EQS-News: Österreichische Post AG: Ergebnisse zur Hauptversammlung
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Österreichische Post AG: Ergebnisse zur Hauptversammlung
21.04.2022 / 13:42
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Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.04.2022
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm
§ 119 Abs 9 BörseG, § 2 Abs 1 und § 3 Abs 1 VeröffentlichungsV
In der ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post
Aktiengesellschaft, Wien, wurde am 21.04.2022 zum 9. Punkt der
Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:
a) Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG
ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der
Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft
während einer Geltungsdauer vom 1. Mai 2022 bis 31. Oktober 2024 sowohl
über die Börse als auch außerbörslich und zwar auch nur von einzelnen
Aktionären oder einem einzigen Aktionär, insbesondere der Österreichische
Beteiligungs AG, zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 20,– (Euro
zwanzig) je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 60,– (Euro
sechzig) je Aktie zu erwerben.
Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.
Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb durch
den Vorstand kann insbesondere vorgenommen werden, wenn die Aktien
Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und/oder Mitgliedern des Vorstands
der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens
im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines
Aktienoptionsprogramms und/oder einer Privatstiftung, deren primärer Zweck
das Halten und Verwalten der Aktien für eine oder mehrere der genannten
Personen ist (wie etwa einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 4d
Abs 4 EStG), übertragen werden sollen.
b) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische Post
Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein
von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb
unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des
außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des
quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss).
c) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und
ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die Veräußerung
beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung
als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer
Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre,
insbesondere wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten
und/oder Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der
Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms
und/oder einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und
Verwalten der Aktien für eine oder mehrere der genannten Personen ist (wie
etwa einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EStG),
übertragen werden sollen, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch
die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen
Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8
letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt
Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben,
zu beschließen.
Wien, im April 2022 Der Vorstand
Kontakt:
Österreichische Post AG
DI Harald Hagenauer
Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance
Tel.: +43 (0) 57767-30400
investor@post.at
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Österreichische Post AG
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1030 Wien
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E-Mail: investor@post.at
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ISIN: AT0000APOST4
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Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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