
Chef feuerte Maler „zufällig“ vor Knieoperation
AK hilft Arbeiter gegen Abzocke
Wien (OTS) – Zum Hackeln war Andrzej Z. seinem Chef acht Jahre lang gut genug. Doch als das Knie des Arbeiters sich soweit abgenutzt hatte, dass es operiert werden musste, feuerte der Chef den treuen Mitarbeiter einfach. Die AK hilft dem Arbeiter, 5.500 Euro an Kündigungsentschädigung, Entgeltfortzahlung während des Krankenstandes, etc. einzuklagen. Er bekam in erster Instanz recht.
Die Krankmeldung, die Andrzej Z. persönlich abgeben wollte, nahm der Chef einfach nicht entgegen. Stattdessen behauptete er, der Arbeiter habe nicht mehr arbeiten, sondern „heim nach Polen“ fahren wollen – nur eine Woche vor dem OP-Termin in Wien. Andrzej Z. konnte dem Gericht seine Krankmeldung sowie seine Aufenthaltsbestätigung aus dem Spital vorlegen. Und auch einer seiner Kollegen bestätigte, dass Andrzej Z. versucht habe, dem Chef zu erklären, dass er eine Operation haben werde und nicht, dass er nicht mehr arbeiten wolle.
AK Präsidentin Renate Anderl: „Immer wieder versuchen Arbeitgeber sich vor einer Entgeltfortzahlung durch Kündigung zu drücken. Es hat sich scheinbar noch immer nicht zu allen durchgesprochen, dass das keinen Sinn hat, weil das Unternehmen das Entgelt für die Dauer des Krankenstandes genauso bis zu zwölf Wochen* weiterzahlen muss, als wäre der Arbeitnehmer nicht gekündigt. In diesem Fall liegt der Verdacht nahe, dass der Chef ausnützen wollte, dass Andrzej Z. eine andere Muttersprache als Deutsch spricht und eine andere Staatsangehörigkeit als die österreichische hat. Die AK ist für alle ArbeitnehmerInnen in Österreich da, egal welchen Pass sie haben.“
SERVICE
* Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen ArbeitgeberInnen bei einer Kündigung im Krankenstand das Entgelt im Krankenstand auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses weiterbezahlen, sofern die ArbeitnehmerInnen noch einen Anspruch darauf haben.
Seit 1.7.2018 müssen ArbeitgeberInnen auch bei einer einvernehmlichen Lösung nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses das Entgelt weiterzahlen, wenn die einvernehmliche Lösung während oder im Hinblick auf einen Krankenstand erfolgt ist.
Der Arbeitgeber muss für folgende Zeiträume pro Arbeitsjahr das Entgelt weiterzahlen:
Dauer des Arbeitsverhältnisses: Volles Entgelt Halbes Entgelt
Im ersten Jahr 6 Wochen 4 Wochen Vom 2. bis 15. Jahr 8 Wochen 4 Wochen Vom 16. bis 25. Jahr 10 Wochen 4 Wochen Ab dem 26. Jahr 12 Wochen 4 Wochen
Arbeiterkammer Wien
Katharina Nagele
(+43-1) 501 65 12678
katharina.nagele@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at
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