
FPÖ – Schnedlitz: Parteiengesetz-Entwurf eröffnet Missbrauchs-Möglichkeiten durch die „korruptionsverdächtige“ ÖVP
Regierungsparteien sind nicht bereit, über Kernpunkte zu diskutieren
Wien (OTS) – Am Mittwoch soll der neue Entwurf für das Parteiengesetz in die Begutachtung geschickt werden. FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz: „Dieser Schritt überrascht, weil in den bisherigen Verhandlungen substantiell nichts weiter gegangen ist. Vor allem die Regierungsparteien waren bislang nicht bereit, über grundsätzliche Fragen zu verhandeln, sondern nur über mehr oder weniger irrelevante Details. In der nun vorliegenden Form wird die FPÖ dem neuen Gesetz keine Zustimmung geben.“ Da es beinahe täglich neue Korruptionsvorwürfe gegen die ÖVP gebe, wäre es aus freiheitlicher Sicht sinnvoll, den laufenden ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss abzuwarten, um die dort gewonnenen Erkenntnisse in das neue Parteiengesetz aufzunehmen.
Inhaltlich fehlen im neuen Entwurf wesentliche Prüf- und Kontrollrechte, wie Schnedlitz erläuterte. So sei vorgesehen, dass politische Parteien keine Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften annehmen dürfen. Ministerien einschließlich ihrer Kabinette seien im aktuellen Entwurf davon aber nicht umfasst: „Wir wollen hier, dass der Rechnungshof verpflichtet wird, die Einhaltung dieser Norm einmal pro Jahr zu prüfen. Aber auch eine Ausweitung auf Ministerien, Kabinette und die Aufnahme von Personal- und Sachleistungen, wie zum Beispiel Ressourcen, die in den Social-Media-Auftritt fließen, ist unumgänglich. Dieser hat ja auch einen Werbeeffekt für die politische Partei, aus der ein Minister kommt. Aus den mutmaßlichen ÖVP-Korruptionsfällen wissen wir zudem, dass genau hier von Inseratenkorruption, über verdeckte Arbeitskräfte-Überschneidung, bis hin zu Fällen wie in Vorarlberg alles möglich ist. Diese Lücken müssen geschlossen werden, sonst ist das Parteiengesetz das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben stehen soll.“
Ein weiterer Knackpunkt für die FPÖ sei der Bereich des Einsichtsrechts des Rechnungshofs. Es sei absurd, dass gerade vor dem Hintergrund der aktuellen ÖVP-Skandale mit Rechnungshof-Präsidentin Kraker ausgerechnet eine Repräsentantin dieser Partei, nämlich der ÖVP, die Lizenz zum „Stierln“ bei allen anderen Parteien bekommen solle. „Man muss eigentlich die Frage stellen, wie der Rechnungshof all die ÖVP-Skandale wie die Karmasin-Affäre oder das Projekt Ballhausplatz, die sogar dazu geführt haben, dass die ÖVP als juristische Person Beschuldigte nach der Verbandsverantwortlichkeit ist, übersehen konnte? Handelt es sich dabei um Unvermögen? Oder um ein gezieltes Wegschauen? Diese Fragen werden auch noch im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss zu stellen sein“, kündigte Michael Schnedlitz an.
Wenn man dem Rechnungshof dennoch das unmittelbare Einsichtsrecht geben solle, dann müsse der Bestellmodus des Rechnungshof-Präsidenten dahingehend geändert werden, dass die Wahl (und die Abwahlmöglichkeit) mit einer 2/3-Mehrheit erfolgen könne – und nicht mit einfacher Mehrheit, wie bislang üblich. Schnedlitz: „Diese neue Rechtslage müsste dann mit dem Inkrafttreten des neuen Parteiengesetzes scharf gemacht werden. Das bedeutet: Zu diesem Zeitpunkt müsste ein neuer Rechnungshof-Präsident, der das Vertrauen der Verfassungsmehrheit genießt, bestellt werden. Es braucht ohnehin längst eine parteiunabhängige Rechnungshof-Spitze.“
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