Ottenschläger: Wir bremsen extreme Raser und Verkehrsrowdys aus!

ÖVP-Verkehrssprecher: KFG-Novelle bringt verbesserte Verkehrssicherheit dank Verschärfungen für rücksichtsloses Verhalten

Wien (OTS/ÖVP-PK) – „Illegale Straßenrennen, brutale Lärmbelästigung durch absichtlich herbeigeführte Explosionsgeräusche und die Gefährdung von Menschen sind nicht nur Lausbubenstreiche, sondern vollkommen inakzeptabel“, sagt heute, Mittwoch, ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Andreas Ottenschläger anlässlich der Nationalratssitzung. Mit dem mehrheitlichen Beschluss der Kraftfahrgesetz-Novelle (KFG) würde man Extremraserei und Verkehrsrowdys ein für alle Mal ausbremsen. Denn: „Unzumutbare Gefährdungen und Belästigungen durch die illegale Roadrunner- und Tuning-Szene sind seit Jahren keine Einzelfälle mehr, wie etwa die GTI-Treffen am Wörthersee oder in Wien am Kahlenberg zeigen“, sagt Ottenschläger. Die hunderten Anzeigen bei der Polizei würden das eindeutig beweisen. Mit der KFG-Novelle sollen künftig Kontrollen und ein Einschreiten der Organe erleichtert werden.

Im vergangenen Sommer wurden bereits die Erhöhung der Geldstrafen und die Verlängerung der Entziehungszeiten der Lenkberechtigung für extremes Schnellfahren veranlasst. Die Maßnahmen des „Zweiten Teilpakets“ richten sich speziell gegen die illegale Auto-Tuning-Szene. „Konkret wird die Manipulation von PKW-Motoren, Fahrweisen wie rasches Anfahren, abruptes Abbremsen oder das Kreisenlassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand unter Strafe gestellt“, erklärt der Abgeordnete. Nun seien Organe der öffentlichen Sicherheit berechtigt, bei derartigem Verhalten die Abnahme der Fahrzeugschlüssel und der Fahrzeugpapiere, das Absperren oder das Abstellen des Fahrzeuges oder das Anlegen von technischen Sperren zu veranlassen und mit der Abnahme der Kennzeichentafel die Weiterfahrt für bis zu 72 Stunden zu untersagen.

Mit der Anhebung des Strafrahmens von 5.000 auf 10.000 Euro soll die „abschreckende Wirkung verstärkt und ein bewusstes Signal an rücksichtlose Kraftfahrzeuglenker gesendet“ werden. „Dieser Beschluss ist im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit auf unseren heimischen Straßen“, schließt Ottenschläger.

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