Einigung über Brückenschaden bei der Umfahrung Wieselburg

Vergleichsvorschlag genehmigt

St.Pölten (OTS) – Am 7. Juni 2020 kam es zum Einsturz der noch nicht für den Verkehr freigegebenen Wirtschaftswegbrücke B 25.14 im Zuge der Umfahrung Wieselburg. Die eingesetzte externe unabhängige Expertenkommission stellte Defizite in der Statik als Ursache für den Einsturz fest. Im Zuge weiterer Untersuchungen wurden an der baugleichen Brücke B 25.14J ebenfalls statische Mängel festgestellt. Das Land Niederösterreich hat in weiterer Folge den mit der Planung beauftragten Ziviltechniker auf Schadenersatz geklagt.
Nach intensiven Gesprächen zwischen allen Beteiligten wurde nun ein Vergleichsvorschlag erarbeitet, in welchem vom Ziviltechniker bzw. dessen Versicherung die Schadenssumme von rund 2,95 Millionen Euro zu begleichen ist. Der Vergleich wird erst durch Zahlung der offenen Beträge rechtswirksam.
Mit diesem Vergleich kann eine mehrjährige Prozessdauer, das damit verbundene Prozessrisiko und die Prozesskosten vermieden werden.
Die NÖ Landesregierung hat den Vergleichsvorschlag in ihrer Sitzung vom 17. Mai 2022 genehmigt.

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