
„Bürgeranwalt“: Höchstgerichte stärken die Rechte von Kreditnehmern
Am 21. Mai um 18.00 Uhr in ORF 2
Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 21. Mai 2022, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:
Keine finanzielle Unterstützung für Intensivpflege zu Hause?
Die 64-jährige Josefa K. aus Lienz leidet an Muskeldystrophie und muss über ein Tracheostoma beatmet werden. Bisher hat die Rund-um-die-Uhr-Betreuung die Familie übernommen. Jetzt sind die Angehörigen an den Grenzen der Belastbarkeit angelangt und bemühen sich seit Anfang vergangenen Jahres um die Finanzierung einer Intensivpflege für Frau K. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert eine rasche Lösung von der Österreichischen Gesundheitskasse.
Lärmbelästigung durch einen Verschubbahnhof in Graz. Konnte nach Kritik der Volksanwaltschaft Abhilfe geschaffen werden?
Zahlreiche Grazerinnen und Grazer beschweren sich seit vorigem Jahr über eine neuartige Lärmbelästigung durch einen Bahnhof im Bezirk Gösting. Ein unerträgliches Quietschen sei dort rund um die Uhr zu hören. Sie forderten im „Bürgeranwalt“-Studio eine rasche Verringerung der Lärmemissionen. Im Studio stellt sich Mag. Franz Hammerschmid von den ÖBB neuerlich der Diskussion mit Volksanwalt Bernhard Achitz.
Höchstgerichte stärken die Rechte von Kreditnehmern
Rund 50.000 Österreicherinnen und Österreicher haben noch Fremdwährungskredite über rund zehn Milliarden Euro laufen. Durch die derzeitige Stärke des Schweizer Franken müssten manche, wie das Ehepaar V., 60 Prozent mehr zurückzahlen, als sie ursprünglich aufgenommen hatten. Jetzt könnten nach mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs viele dieser Kreditverträge nichtig sein. Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schumacher erklärt anhand des Falles von Familie V., welche Folgen das für Kreditnehmer hätte.
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