FPÖ – Stefan brachte Antrag für ein Maßnahmenpaket zum Schutz und zur Hilfe von und für Minderjährige ein

Wien (OTS) – „Wir haben ein Unterbringungsgesetz, das die Möglichkeit gibt, dass man jemanden gegen seinen Willen in Obhut nehmen kann. Dafür ist es allerdings erforderlich, dass eine Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegt – der Suchtmittelmissbrauch wird aber nicht als Selbstgefährdung definiert. Deshalb haben wir zu diesem Thema einen Antrag eingebracht, weil wir der Meinung sind, dass hier eine Lücke beim möglichen Schutz von Kindern besteht“, so der FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan, der gestern einen Antrag für ein Maßnahmenpaket zum Schutz und zur Hilfe von und für Minderjährige im Nationalrat einbrachte.

„In der jüngeren Vergangenheit kam es leider immer wieder zu dramatischen Fällen, wie etwa in einem Fall in Tirol, bei dem es nicht möglich war ein Kind, das abgeglitten ist, tatsächlich in Obhut zu nehmen, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gab – dieses Kind ist dann tragischerweise verstorben“, so Stefan.

„In Deutschland gibt es aber bereits eine Regelung, die etwas weiter greift. Diese kann nämlich auch dann einsetzen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Und das natürlich nur unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten oder des Jugendamts. Letztendlich müsste auch noch das Pflegschaftsgericht eine Entscheidung treffen. Es geht uns überhaupt nicht darum, einen Menschen mutwillig einzusperren. Es geht uns schlicht und einfach darum, die Möglichkeit zu schaffen, hier eingreifen zu können und eine gesetzliche Maßnahme zu haben, wenn eben dieses Wohl so massiv gefährdet ist und wenn alle zuständigen Institutionen dies auch so sehen“, betonte der FPÖ-Justizsprecher.

„Dass nun gerade Fraktionen, die in den letzten zwei Jahren der Corona-Krise ohne mit der Wimper zu zucken, Kinder einsperrten und ihnen verboten haben, ihre Freunde zu treffen, in die Schule zu gehen oder Sport zu betreiben, nun mit der Unterstellung, die FPÖ wolle Kinder einsperren, den Antrag ablehnen, ist wirklich ein Hohn“, so Stefan.

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