Journalismusförderung braucht endlich klare Qualitätskriterien

Gemeinsame Forderungen von JournalistInnengewerkschaft, Presseclub Concordia, Medienhaus Wien, Presserat und Universitätsprofessoren

Wien (OTS) – Österreichs JournalistInnen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Demokratie unseres Landes. Jede Medienförderung muss daher in erster Linie eine Journalismusförderung sein. Eine solche muss ein Vielfaches von dem betragen, das derzeit als Presseförderung an Leistung des Staates erbracht wird. Der Presseclub Concordia, das Medienhaus Wien, der Presserat und Vertreter der universitären Einrichtungen haben gemeinsam mit der JournalistInnengewerkschaft in der GPA, die dazu zu einem runden Tisch eingeladen hatte, klare Kriterien erstellt, die für eine Förderung künftig ausschlaggebend sein müssen. ++++

1. Unabhängig von einer etwaigen Vertriebsförderung darf es künftig
eine Journalismusförderung nur dort geben, wo tatsächlich
Journalismus stattfindet. Das beinhaltet:

2. die Anwendung bzw. Anerkennung des Journalistengesetzes sowie
einschlägige weitere Bestimmungen (vor allem Kollektivverträge),

3. Mitgliedschaft im Presserat (dessen Arbeit finanziell abgesichert
sein muss) und damit Anerkennung des Ehrenkodex sowie
Selbstverpflichtung, die Entscheidungen des Presserates zum eigenen
Medium zu veröffentlichen,

4. Mitbestimmung der Redaktionsmitglieder in Form von
Redaktionsstatuten und Arbeitnehmervertretungen.

5. Die Anzahl der angestellten RedakteurInnen muss im Verhältnis zum
journalistischen Produkt (Umfang des redaktionellen Produktes, Anzahl
der eigenrecherchierten Artikel, etc.) stehen.

6. Freie JournalistInnen müssen nach klaren Kriterien sowie mit
fairer Entlohnung beschäftigt werden.

7. Die Förderung betrifft alle Plattformen, auf denen
qualitätsvoller Journalismus der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
wird und redaktionelle Inhalte klar ersichtlich von bezahlten
Inhalten getrennt sind.

8. Gefördert werden weiters verpflichtende hausinterne und externe,
qualitätsgesicherte Aus- und Weiterbildungen, deren Kriterien etwa in
Kollektivverträgen klar geregelt sein müssen.

9. Gefördert werden Journalismusforschung sowie Innovationen, die
einer dem jeweiligen Entwicklungsstand entsprechenden Verbesserung
von Qualitätsjournalismus dienen. Bei Forschungsförderung geht es
nicht um Marktforschung, bei Innovationsförderung nicht um
selbstverständlichen Tech-Ausbau.

10. Um gefördert zu werden, bedarf es in den Medienunternehmen
wirkungsvoller Gleichstellungspläne für Frauen.

Gewerkschaft GPA – Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Martin Panholzer
Tel.: 05 0301-21511
Mobil: 05 0301-61511
E-Mail: martin.panholzer@gpa.at
Web: www.gpa.at

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