
Modernisierung des Energiecharta-Vertrags
Rückblick Diskussionsrunde in der AK
Wien (OTS) – – Seit 2019 verhandelt die EU-Kommission eine Reform des Energiecharta-Vertrags. Dieser in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannte Vertrag schützt Investitionen in fossile Energieträger wie Öl, Gas und Kohle und ermöglicht es ausländischen Investoren, Staaten zu verklagen, wenn sie Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakrise oder höhere Umwelt- und Arbeitsstandards umsetzen wollen. Dies hat im April 2022 den Weltklimarat dazu bewogen, den Energiecharta-Vertrag als Hürde am Weg zur dringend notwendigen Energiewende zu bezeichnen. Arbeiterkammer, Attac und ÖGB luden daher aus aktuellem Anlass Stakeholder aus den Ministerien und der Zivilgesellschaft ein, sich über die laufenden Modernisierungsverhandlungen des Vertrags auszutauschen.
Im Zentrum der Diskussionsrunde stand die Frage, ob eine Reform des Vertrags möglich ist oder ein Ausstieg notwendig ist, um die Klimawende zu schaffen. Dazu diskutierten Vertreter des Klimaschutzministeriums sowie des Ministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit Vertretern aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Behandelt wurden die Kernfragen im Zuge der Modernisierungsverhandlungen: die Vereinbarkeit des Vertrages mit dem Pariser Abkommen und europäischen Klimazielen, systemische Missstände rund um Investor-Staat-Schiedsverfahren sowie die Vor- und Nachteile einer Modernisierung im Vergleich zu einem koordinierten Ausstieg der EU und ihrer Mitgliedstaaten aus dem Vertrag.
Die seit 2019 laufenden Verhandlungen sollen demnächst abgeschlossen werden, bis dato konnte aber in einigen Punkten wie etwa dem Ende des Investitionsschutzes in fossile Energieträger noch keine Einigkeit unter den Vertragsparteien erzielt werden. Dennoch wird derzeit daran festgehalten, dass es bis 24. Juni 2022 eine Grundsatzeinigung aller Staaten geben soll. Die Verhandlungen finden hinter geschlossenen Türen statt. Für die Öffentlichkeit ist es daher bis jetzt nicht möglich, sich eine Meinung zu bilden und sich über Fort- bzw. Rückschritte in den Verhandlungen zu informieren. Fest steht jedoch bereits jetzt, dass das grundsätzliche System der Paralleljustiz für Investoren bestehen bleibt. Investitionen in fossile Energieträger werden noch über Jahre hinweg geschützt bleiben. Arbeiterkammer, ÖGB und Attac setzen sich daher gemeinsam mit europäischen NGOs wie dem Climate Action Network sowie dem Forschungsinstitut International Institute for Sustainable Development für einen koordinierten Austritt der EU und seiner Mitgliedstaaten aus dem Vertrag ein.
Hier können Sie die Veranstaltung nachschauen:
https://vimeo.com/713663458
Arbeiterkammer Wien
Alexa Jirez
+43-1 501 65-12638, Mobil: +43 664 614 50 75
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