
Pflege: Kärnten beschließt Senkung des Selbstbehaltes um 33,3 Prozent
LHStv.in Prettner: Senkung des Selbstbehaltes für Mobile Dienste um ein Drittel als Entlastung von Pflegebedürftigen – Rund 11.000 Kärntnerinnen und Kärntner profitieren
Klagenfurt (OTS) – „Nach dem Beschluss der Kärntner Pflege-Ausbildungsprämie in der Regierungssitzung vor 14 Tagen haben wir in der heutigen Regierungssitzung den zweiten Meilenstein des Kärntner Pflegepaketes beschlossen: die Senkung des Selbstbehaltes für Mobile Dienste um sage und schreibe ein Drittel“, informiert Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner. „Die Senkung um 33,3 Prozent gilt für jede Kärntnerin und jeden Kärntner, der Mobile Dienste in Anspruch nimmt. Wir sprechen von knapp 11.000 Menschen, die von dieser Entlastungsmaßnahme profitieren werden“, so Prettner. Eine Kostenreduktion in dieser Höhe habe es noch nie gegeben. „Gerade jetzt, wo sich die Teuerungsspirale in schwindelerregende Höhen dreht, ist sie von doppelter Bedeutung“, zeigt sich Prettner überzeugt. „Die Senkung des Selbstbehaltes ist vor allem ein weiterer Beitrag dazu, den Menschen das Leben in den eigenen vier Wänden so lange es geht zu ermöglichen.“ In Kraft treten wird die Maßnahme mit 1. Dezember 2022.
„Aktuell bietet das Land Kärnten mit 14 Trägervereinen pro Jahr bereits 1,1 Millionen Stunden an Mobiler Pflegedienstleistung an. Dafür zahlt das Land rund 41 Millionen Euro. Mit der Senkung des Selbstbehaltes um ein Drittel übernehmen wir weitere 6,7 Millionen Euro“, sagt die Gesundheitsreferentin. „Wir setzen damit ein deutliches Zeichen, gerade Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, zu unterstützen und finanziell zu stärken! Bedauerlicherweise ist ja eine Entlastung von zu Hause betreuten Pflegebedürftigen in der Pflegereform des Bundes nicht vorgesehen…“, ist Prettner enttäuscht. „Kärnten wird daher ohne Unterstützung des Bundes die Selbstbehalt-Reduzierung realisieren. Wir stellen das Wohl der Menschen in den Mittelpunkt.“
Als Rechenbeispiel für die Reduzierung des Selbstbehaltes führt die Gesundheitsreferentin an: Ein pflegebedürftiger Kärntner mit einem Einkommen von 1300 Euro und einem erhöhten Pflegebedarf von 32 Stunden pro Monat wird sich künftig 33,3 Prozent des Selbstbehaltes ersparen: Statt 597 Euro beläuft sich seine Zuzahlung auf 398 Euro. Er zahlt also um 200 Euro pro Monat weniger. Pro Jahr ist das eine Ersparnis von 2.400 Euro! Das Land Kärnten übernimmt vice versa 1.616 Euro pro Monat.
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