
SPÖ-Becher liefert Fachliches für den Fachverband
Wien (OTS/SK) – Als unrichtig weist die Wohnbausprecherin der SPÖ, Mag.a Ruth Becher, die Kritik von Michael Pisecky, Obmann-Stellvertreter im Fachverband Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zurück. Konkret verweist Becher auf folgende Tatsachen: Die Verwaltungskostenpauschale betrug bis 1981 4 Schilling (§ 2 Abs. 2 Z 7 Mietengesetz), also 29 Cent. Von 1982 bis 1994 war es der Kategorie B Betrag, seit 1994 ist es der Kategorie A Betrag, somit 4,01 Euro. Der heutige Wert beträgt also rund 1.300 Prozent des damaligen Betrags. ****
Was die in Abrede gestellte Anzahl betroffener Haushalte betrifft, sei betont, dass die 150.000 Wohnungen niedrig gegriffen sind. Neben einem großen Anteil von Gemeindewohnungen und älteren Verträgen im privaten Zinshaus betrifft die Erhöhung auch nicht privilegierte Mietrechtseintritte zwischen 1994 bis heute. Becher: „Ich mahne zur Sachlichkeit im Umgang mit dieser sachlich nicht gerechtfertigten Bevorzugung von Kapitalerträgen! Dass Mieterträge gegenüber Sozialleistungen und verschiedenen Erwerbseinkommen bevorzugt sind, ist eine klägliche Fehlleistung dieser Bundesregierung.“ (Schluss) lk/lp
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