
SPÖ-Holzleitner: „Klare Absage an Kochers Vorhaben, den Schutz von Schwangeren und ihren ungeborenen Kindern zu verschlechtern“
Warnungen vor Zusammenlegung der Agenden Wirtschaft und Arbeit waren gerechtfertigt – „Regierung kümmert das Virus und jetzt auch die Gesundheit von schwangeren Frauen nicht mehr“
Wien (OTS/SK) – Der Wirtschafts- und Arbeitsminister plant den bisher gültigen Rechtsanspruch, wonach schwangere Frauen nach der 14. Schwangerschaftswoche bei physischem Körperkontakt mit anderen Personen automatisch freigestellt werden, abzuschaffen. SPÖ-Frauensprecherin Eva-Maria Holzleitner erteilt diesem Vorhaben eine klare Absage: „Nur weil Nehammer meint, dass ihn das Virus jetzt nicht mehr kümmert, kann man nicht schon wieder so tun, als wäre die Pandemie vorbei. Die Gesundheit von schwangeren Frauen am Arbeitsplatz muss gewahrt bleiben!“ ****
Bisher gibt es eine klare gesetzliche Regelung, die vorsieht, dass schwangere Frauen nach der 14. Schwangerschaftswoche bei physischem Körperkontakt mit anderen Personen freigestellt werden, wenn der/die Arbeitgeber*in nicht in der Lage ist, einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, an dem gewährleistet ist, dass keine physischen Kontakte bestehen. „Es gibt auch überhaupt keine Notwendigkeit, daran zu rütteln – alle Expert*innen warnen davor, neuerlich unvorbereitet in den nächsten Corona-Herbst zu stolpern.“ Die vorliegende Änderung sieht nun vor, dass der Arbeitsminister im Einvernehmen mit dem Gesundheitsminister in einer Verordnung festlegen kann, unter welchen Kriterien eine Freistellung erfolgt. „Wer das chaotische Vorgehen dieser Regierung kennt, weiß, dass das nichts Gutes verheißt.“
Die SPÖ-Abgeordnete sieht darin abschließend die ersten negativen Auswüchse der Zusammenlegung der Agenden von Arbeit und Wirtschaft:
„Wie zu befürchten war, arbeitet der Minister nunmehr im Sinne der Wirtschaft und zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aus Arbeitnehmerinnenperspektive gibt es kein einziges Argument, das dieses Vorhaben rechtfertigen würde!“ (Schluss) lk/lp
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