
Concordia erhebt Popularbeschwerde zur Sicherung der Unabhängigkeit des ORF
Bis 7. Juni sammelt die Concordia Unterstützungserklärungen, um die Rechtmäßigkeit der Besetzung von ORF-Stifungsrat und Publikumsrat von der KommAustria prüfen zu lassen.
Wien (OTS) – Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist eine zentrale Stütze europäischer Demokratien – solange er unabhängig ist. In Österreich garantiert das BVG-Rundfunk im Zusammenspiel mit Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Rundfunkfreiheit mit klaren verfassungsrechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Unabhängigkeit gegenüber staatlichem Einfluss. Allein, die einfachgesetzliche Umsetzung wird diesen Vorgaben nicht gerecht. Vor allem die Zusammensetzung der Aufsichtsorgane Stiftungsrat und Publikumsrat, die mehrheitlich von den Regierungsparteien bestimmt wird, bietet eine strukturelle Einfallspforte für politischen Einfluss.
Zur Stärkung und Sicherung der Unabhängigkeit des Österreichischen Rundfunks erhebt der Presseclub Concordia daher bei der Regulierungsbehörde KommAustria eine Popularbeschwerde. Um diese geltend zu machen, werden Unterstützungserklärungen von mindestens 120 Rundfunkteilnehmer*innen benötigt, also von Personen, die Rundfunkgebühren (GIS) zahlen, davon befreit sind, oder mit einer zahlenden oder befreiten Person zusammen im Haushalt leben. Dazu Walter Strobl, Leiter des Rechtsdienst Journalismus der Concordia:
„Viele Expertinnen und Experten zweifeln an der Rechtmäßigkeit der parteipolitischen Besetzung von Publikums- und Stiftungsrat. Mit dieser Popularbeschwerde haben wir jetzt die seltene Möglichkeit, diese von der zuständigen Behörde prüfen zu lassen.”
“Was wir uns wünschen: Experten rein, Parteipolitik raus aus den ORF-Gremien. Der ORF gehört uns allen und nicht den Parteien. Wir bitten um Ihre Unterstützung”, appeliert Daniela Kraus, die Generalsekretärin des Presseclub Concordia.
Die Unterstützungserklärung finden Sie [hier zum Download]
(https://www.ots.at/redirect/concordia7)
Bitte schicken Sie die Unterstützungserklärung ausgefüllt und unterschrieben bis 7. Juni an info@concordia.at.
Weitere Infos finden Sie unter
https://concordia.at/popularbeschwerde/
Walter Strobl
Projektleiter Rechtsdienst Journalismus
w.strobl@concordia.at
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