
EQS-HV: voestalpine AG: Hauptversammlung 6. Juli 2022
EQS-News: voestalpine AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
voestalpine AG: Hauptversammlung 6. Juli 2022
07.06.2022 / 14:30
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
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voestalpine AG
Linz, FN 66209 t
ISIN AT0000937503
(„Gesellschaft“)
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre^[1][1] ein zur
30. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG
am Mittwoch, dem 6. Juli 2022, um 10 Uhr,
im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Vorschlages für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichtes, des
Konsolidierten Corporate Governance-Berichtes und des Berichtes des
Aufsichtsrates an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2021/2022
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahres 2021/2022
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2021/2022
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2021/2022
5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/2022
6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2022/2023
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Mitglieder des
Vorstandes und des Aufsichtsrates
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab 15. Juni 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[2] www.voestalpine.com zugänglich:
– Jahresabschluss mit Lagebericht,
– Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
– Konsolidierter Corporate Governance Bericht,
– Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
– Vorschlag für die Gewinnverwendung,
– Bericht des Aufsichtsrats,
– Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstandes und des
Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2021/2022;
– Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,
– Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
– Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
– Vollmacht Stimmrechtsvertreter IVA,
– vollständiger Text dieser Einberufung,
– Allgemeine Datenschutzerklärung für Teilnehmer der Hauptversammlung der
voestalpine AG.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 26. Juni 2022 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 1.
Juli 2022 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der
folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder voestalpine AG
Boten Recht, Beteiligungen und Compliance
zH Dr. Christian Kaufmann
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599
unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die
Satzung gemäß § 19 Abs 3 genügen lässt
Per E-Mail [3]anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 57
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
– Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
– Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person in
ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
– Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000937503 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
– Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
– Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 26. Juni
2022 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation
bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu
halten. Personen, die als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung
erscheinen, haben zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis die Vollmacht
mitzunehmen. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft
übersandt worden ist, wird der Zutritt erleichtert, wenn eine Kopie der
Vollmacht mitgebracht wird.
voestalpine AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
werden.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am
Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten
beginnt ab 9:00 Uhr.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch voestalpine AG ist für eine
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Informationen zur
Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmern der Hauptversammlung
gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden sie unter
[4] www.voestalpine.com/datenschutz-hv.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder Boten voestalpine AG
Recht, Beteiligungen und Compliance
zH Dr. Christian Kaufmann
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 57
Per E-Mail [5]anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
(Bitte Vollmachten im Format PDF)
Die Vollmachten müssen spätestens bis 5. Juli 2022, 16:00 Uhr (MESZ,
Wiener Zeit), bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie
nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter [6] www.voestalpine.com
abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung
gestellten Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist
derzeit vorgesehen, dass Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese
Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter [7] www.voestalpine.com ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an
einer der oben genannten Adressen für die Übermittlung von Vollmachten
zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme:
Dipl. Vw. Dipl. Jur. Florian Beckermann, LL.M.
Tel. +43 (0)1 8763343-30
Telefax +43 (0)1 8763343-39
E-Mail: [8]beckermann.voestalpine@hauptversammlung.at.
Der Aktionär hat dem Stimmrechtsvertreter Weisungen zu erteilen, wie
dieser (oder allenfalls ein von ihm bevollmächtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuüben hat. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus.
Ohne ausdrückliche Weisungen ist nicht sichergestellt, dass der
Stimmrechtsvertreter ein Stimmrecht ausüben kann.
Gäste
Die Hauptversammlung ist das wesentliche Organ einer Aktiengesellschaft,
da es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft – die Aktionäre – ist.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches
Interesse schätzen. Für Rückfragen steht das Investor Relations Team gerne
zur Verfügung (Tel.: +43 (0) 50304 15 8735, E-Mail:
[9]IR@voestalpine.com).
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 15.
Juni 2022 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich
an die Adresse 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, zH Dr. Christian Kaufmann,
Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance, oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
[10]christian.kaufmann@voestalpine.com oder per SWIFT an die Adresse
GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung
oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per
E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung
per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN
AT0000937503 im Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen
und dem anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich
auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 27. Juni 2022 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener
Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50304 15 5872 oder
per Post an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, zH Dr. Christian Kaufmann,
Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance, oder per E-Mail an
[11]christian.kaufmann@voestalpine.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für
Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist,
so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur
dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die
Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch
Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch
in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs
zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen Text der deutsche Text
vorgeht.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 20 Abs 3 der Satzung im
Laufe der Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der Redezeit, der
Fragezeit bzw. der Gesamtzeit für Redebeiträge und Fragen festlegen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die
Gesellschaft per Post an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, Abteilung
Investor Relations, DI (FH) Peter Fleischer, per
E-Mail an [12]IR@voestalpine.com oder per Telefax an +43 (0) 50304 55 5581
übermittelt werden.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge
vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge
der Abstimmung.
5. Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
[13]www.voestalpine.com zugänglich.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 324.391.840,99 und ist zerlegt in
178.549.163 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 28.547 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu.
8.975 Aktien wurden gemäß § 67 Abs 2 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos
erklärt, wovon zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 948
Aktien noch nicht eingereicht und auf ein Wertpapierdepot gutgeschrieben
wurden. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im
Zeitpunkt der Einberufung 178.519.668 Stückaktien. Es bestehen nicht
mehrere Aktiengattungen.
2. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der
Generaldebatte im Internet zu übertragen.
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit
können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 6.
Juli 2022 ab ca. 10 Uhr live im Internet unter [14]www.voestalpine.com
verfolgen. Eine darüberhinausgehende Bild- oder Tonübertragung der
Hauptversammlung erfolgt nicht.
Linz, im Juni 2022
Der Vorstand
^[1] Im Sinne der Sprachvereinfachung sowie einer besseren Lesbarkeit
verzichten wir in dieser Einberufung und den dazugehörenden Dokumenten
durchgängig auf geschlechtsneutrale Formulierungen. Soweit
personenbezogene Angaben nur in männlicher Form angeführt sind, bezieht
sich die gewählte Diktion auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
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07.06.2022
══════════════════════════════════════════════════════════════════════════
Sprache: Deutsch
Unternehmen: voestalpine AG
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 50304/15-9949
Fax: +43 50304/55-5581
E-Mail: IR@voestalpine.com
Internet: www.voestalpine.com
ISIN: AT0000937503
WKN: 897200
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
Ende der Mitteilung EQS News-Service
1370227 07.06.2022
References
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2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f94ca015ac0c1e261df57dcada7a1276&application_id=1370227&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
3. anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c45f33a4a8ee7e373ddd8b012b1fe271&application_id=1370227&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
5. anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f94ca015ac0c1e261df57dcada7a1276&application_id=1370227&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f94ca015ac0c1e261df57dcada7a1276&application_id=1370227&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
8. beckermann.voestalpine@hauptversammlung.at
9. IR@voestalpine.com
10. christian.kaufmann@voestalpine.com
11. christian.kaufmann@voestalpine.com
12. IR@voestalpine.com
13. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f94ca015ac0c1e261df57dcada7a1276&application_id=1370227&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
14. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f94ca015ac0c1e261df57dcada7a1276&application_id=1370227&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
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