
Bürstmayr: Pushbacks sind und waren illegal und dürfen sich nicht mehr wiederholen
Grüne: Es widerspricht der Menschenwürde, Schutzsuchende nicht anzuhören und sie skrupellos über die Grenze zurückzuschieben
Wien (OTS) – „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) kommt für Fachleute nicht überraschend. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat sein Erkenntnis zu einem illegalen Pushback gut und sauber begründet, das hat der VwGH nun bestätigt. Es ist mit allen Mitteln sicherzustellen, dass sich solche Fälle nicht mehr wiederholen“, sagt Georg Bürstmayr, Sprecher für Inneres, Sicherheit und Asylpolitik der Grünen.
„Es widerspricht der Menschenwürde, Schutzsuchende nicht anzuhören und sie skrupellos wie Pakete über die Grenze zurückzuschieben – Schutzsuchende haben Rechte, und die sind einzuhalten. Wir Grüne haben darauf gedrängt, dass in einem eigenen Sensibilisierungs-Erlass noch einmal mehrere Dinge klargestellt werden: Sogenannte Pushbacks sind immer illegal. Menschen, die nach Österreich gelangen, sind zu befragen, warum sie die Grenze überquert haben. Wenn sie Schutz suchen, steht ihnen ein Verfahren zu. Dafür braucht es nicht einmal das Wort „Asyl“. Damit alle im Einsatz befindlichen Beamt:innen davon wissen, haben wir mit der ÖVP spezifische Schulungen unter Einbeziehungen von externen Menschenrechtsexpert:innen vereinbart. Beamt:innen, die dagegen verstoßen, müssen mit einem Disziplinarverfahren rechnen“, erläutert Bürstmayr.
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