
Bundesjugendvertretung begrüßt EUGH-Urteil: Ungerechtigkeit bei Familienbeihilfe wird endlich ausgeräumt
Jetzt müssen rasch Rückzahlungen erfolgen.
Wien (OTS) – Die Bundesjugendvertretung (BJV) zeigt sich erfreut über das heute getroffene EUGH-Urteil zur Indexierung der Familienbeihilfe, die von der österreichischen Regierung 2019 eingeführt wurde, und die jetzt als Verstoß gegen EU-Recht eingestuft wurde.
Die BJV hat sich von Beginn an gegen diese Maßnahme ausgesprochen und sie als ungerecht bezeichnet. „Jedes Kind ist gleich viel wert. Die Familienbeihilfe für Arbeitnehmer*innen zu indexieren, deren Kinder nicht dauerhaft in Österreich leben, ist ein völliger Widerspruch gegen diesen Grundsatz. Wer in Österreich arbeitet und Steuern zahlt, muss auch die gleichen Sozialleistungen erhalten wie alle anderen“, betont BJV-Vorsitzende Fiona Herzog.
Die Vorsitzende verweist darauf, dass Kinder und Jugendliche überdurchschnittlich von Armut betroffen sind. „Familien müssen sozial abgesichert werden anstatt auf ihre Kosten Politik zu betreiben.“
Die österreichische Regierung ist nun am Zug, dem Urteil Folge zu leisten: „Dass das Vorgehen Österreichs in dieser Frage gegen das europäische Recht verstößt, war absehbar. Jetzt muss sich die Regierung rasch um die Rückzahlung der Familienleistungen kümmern, die den betroffenen Familien zustehen. Ein großer Verwaltungsaufwand, der vermeidbar gewesen wäre“, gibt BJV-Vorsitzender Sabir Ansari zu bedenken. „Wir hoffen, dass Österreich den Gleichheitsgrundsatz künftig bei allen Maßnahmen von Beginn an berücksichtigt. Bei den Rechten von Kindern dürfen keine Abstufungen gemacht werden“, schließt Ansari.
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Nicole Pesendorfer-Amon
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