Industrie zu Übernahmerecht: Wichtige Maßnahmen für mehr Rechtssicherheit

Reform des Instanzenzugs und Liberalisierung des Übernahmerechts wichtige Signale für einen funktionierenden Kapitalmarkt

Wien (OTS) – Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss wurde der Instanzenzug im Übernahmerecht repariert. Nachdem der EuGH mit seiner Entscheidung die Übernahmekommission de facto lahmgelegt hat, musste eine zusätzliche Instanz eingeführt werden, bei der Entscheidungen der Übernahmekommission überprüft werden können. So soll künftig Rekurs gegen eine Entscheidung der Übernahmekommission an das Oberlandesgericht Wien möglich sein. Die Reparatur des Instanzenzugs ist ein erfreulicher und längst überfälliger Schritt, um die Blockade bei Übernahmeverfahren endlich zu beenden so die Industriellenvereinigung, anlässlich der heute im Parlament beschlossenen Reform des Übernahmerechts.

Auch die im europäischen Vergleich überaus strengen gesetzlichen Regelungen im Übernahmerecht zum Ausbau einer bereits kontrollierenden Beteiligung, dem sogenannten „Creeping-in“, werden mit der heutigen Novelle deutlich liberalisiert. Die Schwelle für den Beteiligungsausbau wird auf 3 Prozent angehoben. Gleichzeitig wird künftig auf das Kalenderjahr als Berechnungszeitraum abgestellt. Dies hilft gerade bei Syndikatsverträgen, das überbordende Monitoring zwischen den Partnern zu reduzieren. Damit wird das Übernahmerecht von administrativem Ballast befreit und endlich für die Praxis handhabbar gemacht.

Industriellenvereinigung
Marlena Mayer
Pressesprecherin
T +43 664 841 2915
E marlena.mayer@iv.at

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