
ÖH: Polaschek hält trotz massiver Kritik in Begutachtungsphase an TU OÖ fest
Die minimalen Änderungen an der Gesetzesvorlage bügeln laut ÖH die groben Mängel längst nicht aus
Wien (OTS) – In der heutigen Sitzung des Nationalrats soll das Gründungsgesetz zur Technischen Universität Oberösterreich beschlossen werden. Auch der neu gewählte Name „Institute of Digital Sciences Austria“ hilft nicht, über die Verfehlungen hinwegzutäuschen. „Nachdem die Gesetzesvorlage durch zahlreiche desaströse Stellungnahmen diverser Stellen zerrissen wurde, sind die Änderungen nun bei weitem nicht ausreichend“, kritisiert Keya Baier vom Vorsitzteam der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) und ergänzt: „Die Pläne der Regierung sehen weiterhin vor, Studierende an einer öffentlichen Universität in privatrechtliche Ausbildungsverträge zu zwängen und ihnen so kaum Rechte zuzugestehen – das können wir auf keinen Fall so hinnehmen!“ Die privatrechtliche Natur der Studien während die geplante TU OÖ als öffentliche Universität strukturiert werden soll, schüren die Befürchtung der ÖH, dass hier Bildungsökonomisierung an die Spitze getrieben werden soll.
Viele der bestehenden Probleme sind auf mangelnde Einbindung der relevanten Stakeholder_innen in den Konzeptionsprozess zurückzuführen. „Der ÖVP war es wichtiger, das Wahlzuckerl für die damalige Landtagswahl schnell durchzubringen, anstatt gesetzliche und politische Vertreter_innen einzubinden, um tatsächlich sinnvolle Konzepte zu erarbeiten“, zeigt sich Sara Velić vom ÖH Vorsitzteam verärgert. Insbesondere, dass die Lebensrealitäten der Studierenden in der Konzeption komplett außen vor gelassen wurden, sorgt für Unverständnis. Als Verhandlungserfolg der ÖH verbucht Velić, dass nun wenigstens Studierende im neu hinzugekommenen Beirat für die Gründungsphase Platz finden und festgelegt wird, dass Studierende an der neuen Universität auch ÖH Mitglieder sein werden. „Wir werden als Mitglieder des Gründungsbeirats nicht locker lassen, bis die Anliegen der Studierenden endlich nicht mehr ignoriert werden!“, bekräftigt Velić.
Von demokratischen Strukturen fehlt weiterhin jede Spur, insbesondere da der Beirat, in dem nun Personen aus dem Hochschulbereich ihre Anliegen einbringen können, nur beratende Funktion haben soll. „Das Gründungsgesetz sieht keine demokratischen Prozesse vor, wie sie bereits an anderen Universitäten etabliert sind. Studierende und Lehrende müssen direkt in die Gestaltung der Studienpläne einbezogen werden, um mit ihrer fachlichen Expertise für qualitativ hochwertige Lehre zu sorgen!“, beanstandet Naima Gobara vom ÖH Vorsitzteam. Auch, dass die Bestellung der Mitglieder im Beirat durch die Rektorate erfolgt – anstatt durch die Hochschulgremien, in denen alle Gruppen der Hochschulangehörigen vertreten sind – zeugt von mangelndem Willen, demokratische Prozesse an der geplanten TU OÖ von Beginn an zu etablieren.
Darüber hinaus bleiben die Bedenken der ÖH im Bereich des Studienrechts aufrecht. „Studierendenrechte werden durch diesen Vorschlag mit Füßen getreten. Es braucht eine genauere Reglementierung der studienrechtlichen Bestimmungen an der geplanten TU OÖ analog zu den im Universitätsgesetz bewährten Vorschriften und eine öffentlich-rechtliche Beziehung zwischen der Universität und ihren Studierenden“, stellt Boryana Badinska, Referentin für Bildungspolitik der ÖH, klar. In der Begutachtungsphase des Gesetzesentwurfs wurde von der ÖH eine ausführliche Stellungnahme geschrieben, die diese und noch einige weitere Bedenken zusammenfasst.
Selbst nach den Änderungen am Gesetzesentwurf nach der Begutachtungsphase verortet die ÖH weiterhin Unzulänglichkeiten. „Es wurden kaum Änderungen eingearbeitet und dieselben Bedenken bleiben bestehen, weshalb wir erneut für eine Neukonzeptionierung unter Einbindung von zumindest uniko, SVK und ÖH plädieren, um sicherzustellen, dass an der neuen TU OÖ auch tatsächlich qualitätsvolle Lehre und Forschung möglich sein wird“, schließt die ÖH unisono.
ÖH – Österreichische Hochschüler_innenschaft
Timon Kalchmayr
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