
TIROLER TAGESZEITUNG „Leitartikel“ vom 26. Juli 2022 von Peter Nindler „Auf der Alm, da gibt’s koa Sünd’“
Innsbruck (OTS) – Nicht selten hintertreibt die Kommunal- und Lokalpolitik die Bemühungen des Landes, Freizeitwohnsitze einzudämmen. Es wird weg- und nicht hingeschaut. Und Verstöße werden sogar legalisiert, obwohl es eigentlich empfindliche Strafen bräuchte.
Eine Almhütte als Ferienwohnung! Nichts Ungewöhnliches in Tirol, doch irgendwie stellte sich in den vergangenen Jahren die berechtigte Hoffnung ein, dass dieser Spuk ein Ende hat. Denn zu viele klassische Alm- oder Kochhütten, hinter denen sich illegale Freizeitwohnsitze oder Ferienwohnungen verbargen, überschwemmten bis herauf in die 1990er-Jahre das Land. Die vor 1984 errichteten wurden schließlich mit dem später vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen „Schwarzbauten-Sanierungsgesetz“ legalisiert. Rund 9000 Gebäude im Freiland erhielten somit einen Freibrief.
Der nächste Sündenfall folgte 2016, obwohl das Motiv des ÖVP-Bauernbunds, Freizeitwohnsitze unter gewissen Bedingungen auf Bauernhöfen zuzulassen, von Anfang an ein zweifelhaftes war. Sollte damit wieder etwas saniert werden? Allerdings gab es bisher nicht einmal eine Handvoll Ansuchen dafür. Trotzdem: Das Signal war ein verheerendes und konterkariert die Bemühungen, Freizeitwohnsitze, ob legal oder illegal, einzudämmen.
Und jetzt: Da wird eine Almhütte konsenslos zu einer Ferienwohnung ausgebaut, über Jahre hinweg unerlaubt vermietet und der Gemeinderat der betreffenden Zillertaler Gemeinde spricht sich 2021 sogar für eine Sonderflächenwidmung „Almgebäude mit Beherbergung“ aus. Dem Land wird damit, salopp gesagt, politisch mit dem Hintern direkt ins Gesicht gefahren. Die „Sanierungspolitik“ muss jedoch endgültig vorbei sein, zugleich entlarven sich die Gemeinden und Bürgermeister einmal mehr als Schwachstelle, um einen Ausverkauf Tirols mit aller Beharrlichkeit zu verhindern.
16.343 legale Freizeitwohnsitze gibt es in Tirol, dazu kommen noch rund 10.000 illegal genutzte. Die Landesregierung lässt augenblicklich selbst ein generelles Verbot von neuen Freizeitwohnsitzen verfassungsrechtlich prüfen. Gesetze und landespolitische Absichten sind das eine, die (persönliche) Nähe und die Kontrolle vor Ort die eigentlichen Bremsklötze. Zu oft wird in den Gemeinden noch weg- und nicht hingeschaut, bagatellisiert und schöngeredet. Das alles nährt berechtigte Zweifel daran, ob die Kommunen wegen vielschichtiger Interessenkonflikte tatsächlich in der Lage sind, in der Widmungspolitik die Zielsetzungen des Landes konsequent umzusetzen.
Natürlich werden die meisten Bürgermeister sofort dagegen protestieren, doch die Vorgangsweise der Zillertaler Kommunalpolitiker lässt leider keinen anderen Schluss zu. Auch weil sie damit Verstöße gegen die Raum- und Bauordnung nach wie vor als „Auf der Alm, da gibt’s koa Sünd’“-Kavaliersdelikte verharmlosen.
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