September: VfGH-Normenprüfung des Vollspaltenbodens in VO zur Schweinehaltung

Das von der Burgenländischen Landesregierung Doskozil eingeleitete Verfahren ist für die September Session des Verfassungsgerichtshofs unter GZ V137/2022 angekündigt

Der einstreulose Vollspaltenboden in der Schweinehaltung, der in der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung erlaubt ist, führt zu Verletzungen, und damit zu Schmerzen, Leiden und Schäden bei den Tieren. Doch das Tierschutzgesetz verbietet das. Die Verfassung garantiert aber, dass keine Verordnung ihrem Gesetz widersprechen darf, und einer Verfassungsbestimmung, wie dem Staatsziel Tierschutz, auch nicht. Wo kein Kläger da kein Richter, und daher konnte sich dieser Missstand über Jahrzehnte halten. Doch nicht mehr. Die Burgenländische Landesregierung Doskozil hat gegen die entsprechenden Bestimmungen der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung eine Klage zur Normenprüfung beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Und diese wird nun in der September Session des Höchstgerichts unter der Geschäftszahl V137/2022 verhandelt. 

VGT – Verein gegen Tierfabriken
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