„Bürgeranwalt“ mit neuer Volksanwältin Gaby Schwarz

Am 10. September um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 10. September 2022, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

„Bürgeranwalt“ mit neuer Volksanwältin Gaby Schwarz

„Bürgeranwalt“ startet nach der Sommerpause mit der Premiere der neuen Volksanwältin Gaby Schwarz. Sie tritt die Nachfolge von Werner Amon an, der Anfang Juli in die steirische Landesregierung gewechselt ist. Schwarz war knapp fünf Jahre lang ÖVP-Abgeordnete im Nationalrat. Vor ihrer Karriere als Politikerin war sie 37 Jahre lang als Journalistin und Moderatorin im ORF-Landesstudio Burgenland tätig.

Hundezucht in Hundsheim – Ist das im Wohngebiet ortsüblich?

Auf einem Grundstück, das als Bauland/Wohngebiet gewidmet ist, züchtet Herr L. aus Hundsheim seit Jahren Hunde. Zehn oder mehr Hunde der Rasse Labrador sind dort untergebracht. Sein Nachbar klagt seit Jahren über eine angeblich unzumutbare Lärm- und Geruchsbelästigung durch die Nachbarhunde. Ist eine Hundezucht im Wohngebiet zulässig? Im Studio diskutieren Volksanwältin Gaby Schwarz, der Bürgermeister der Gemeinde Hundsheim und die Nachbarn über mögliche Lösungen.

Delle nach Baumschnitt – wer zahlt?

Andreas A. aus Wien hatte sein Auto ordnungsgemäß unter einem Baum eingeparkt. Dieser wurde wenige Stunden danach vom Wiener Stadtgartenamt, der MA 42, beschnitten. Ein Ast habe dabei eine Delle an seinem Auto verursacht, sagt Herr A. Die Mitarbeiter der MA 42, die die Baumschnittarbeiten durchführten, behaupten allerdings das Gegenteil. Da die Versicherung der MA 42 den Schaden nicht bezahlen wollte, wandte sich Herr A. an die Volksanwaltschaft.

Knochenbruch nicht erkannt

Pensionistin Eva W. verletzte sich bei einem Sturz vor drei Jahren am Knie. Ein praktischer Arzt verschrieb ihr eine Salbe, ein Röntgen hielt er nicht für nötig. Erst sechs Wochen später wurde bei Frau W. ein Schienbeinkopfbruch diagnostiziert. Inzwischen war der Bruch allerdings wieder zusammengewachsen und eine komplexe Operation wurde notwendig. Die Schiedsstelle der Ärztekammer NÖ bestätigte das Fehlverhalten des Arztes. Doch die Haftpflichtversicherung des Arztes ist nicht bereit, dies anzuerkennen.

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