
AK begrüßt Auszahlungsbeginn des Härtefallfonds für mehrfach geringfügig Beschäftigte
Wien (OTS) – Es ist schon fast in Vergessenheit geraten. Neben Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freien Dienstnehmer:innen und Kleinstunternehmen können auch mehrfach geringfügig Beschäftigte eine Förderung aus dem Härtefallfonds des Bundes für Verdienstausfälle, die die Pandemie verursacht hat, geltend machen. Während die Förderungen für die anderen Berufsgruppen bereits abgewickelt wurden, können Anträge von mehrfach geringfügig Beschäftigten erst ab Montag, den 19.9. bei der Wirtschaftskammer gestellt werden. Wie für die anderen Förderungen auch, ist die WKO für die Abwicklung zuständig. Förderberechtigt sind grundsätzlich Personen, die vom 1. September 2019 bis 29. Februar 2020 mehrfach geringfügig beschäftigt waren und sonst kein Einkommen hatten, also auch keine Pension oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Die genauen Fördervoraussetzungen kann man auf der Homepage der WKO und des Sozialministeriums nachlesen.
Weiters stellt die WKO ein E-Mail-Kontaktformular für zur Verfügung. Nachdem sich die Arbeiterkammer aufgrund der großen Verzögerung der Auszahlungen vehement für die Betroffen eingesetzt hat, haben Sozialministerium und Finanzministerium eine Gesetzesänderung zugesagt, die es ermöglicht, den engen Kreis der potenziell Betroffenen über die Fördermöglichkeit per Brief zu informieren. Die Ministerien haben ebenfalls eine Verlängerung der Einreichfrist zugesagt, die derzeit bereits mit 30.11.2022 ablaufen würde.
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