
Einstweilige Verfügung: SLAPP-Klage von SPAR gegen VGT erfolgreich – nicht rechtskräftig
Unfassbarer Weise fordert das Gericht vom VGT bis zum Letzturteil in der Unterlassungsklage, die Firma SPAR nicht mehr mit Schweineleid in Verbindung zu bringen
In Österreich ist das leider mittlerweile Usus. Kaum fühlt sich eine Firma von der Zivilgesellschaft kritisiert, reagiert sie mit einer SLAPP-Klage mit sehr hohem Streitwert, um die Kritik durch Einschüchterung abzudrehen. Im Fall von SPAR gegen den VGT argumentiert die Anwältin des Handelsriesen, dass der VGT durch seine Kritik vornehmlich an SPAR als Wirtschaftskonkurrent gesehen werden müsse, weil er die Konsument:innen zwar nicht explizit aber indirekt auffordere, bei anderen Supermärkten einzukaufen. Deshalb müsse die Kritik des VGT als unlautere Werbung nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb beurteilt werden. Die mit etwa € 62.500 Streitwert bewertete Klage auf Unterlassung läuft noch, für das mit € 47.500 Streitwert bewertete Provisorialverfahren – also zusammen € 110.000! – gibt es ein nicht rechtskräftiges Urteil in 1. Instanz. Dieses zwingt den VGT, bis zum Ende des Verfahrens SPAR nicht mehr in Zusammenhang mit Schweineleid zu bringen. Zusätzlich darf das SPAR-Logo nicht mehr in persiflierender Form verwendet werden. Sollte der VGT beide Klagen in letzter Instanz verlieren, drohen dem Verein mehr als € 100.000 Kosten!
VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
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