
VGT kritisiert Einstweilige Verfügung in SPAR-Klage scharf: Kritik an SPAR damit verboten
Klassisches Beispiel eines SLAPP und das Gericht spielt mit: es bleibt für NGOs und Privatpersonen kein Handlungsspielraum, Supermärkte zu kritisieren
Die von SPAR gegen den VGT eingebrachte Klage auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung mit dem Antrag auf Einstweilige Verfügung (Gesamtstreitwert € 62.500), aufgrund vom VGT abgehaltener Kundgebungen und vom VGT vorgebrachter Kritik, hat in erster Instanz am Handelsgericht Wien zu einer ab sofort wirksamen Einstweiligen Verfügung geführt, die aus Sicht des VGT einen kompletten Maulkorb darstellt. Es ist nicht einmal möglich, die Verfügung mit eigenen Worten zu beschreiben, ohne in einen Konflikt mit dem damit aufgetragenen Verbot zu geraten, weshalb sich der VGT gezwungen sieht, die Verfügung wörtlich zu zitieren, um ihre Absurdität zu unterstreichen.
„_ZUR SICHERUNG DES ANSPRUCHS [VON SPAR] WIRD [DEM VGT] AB SOFORT VERBOTEN, _
* _FLYER, FOTOS UND BERICHTE ÜBER MISSSTÄNDE IN DER SCHWEINEHALTUNG UND DAMIT VERBUNDENES TIERLEID ZU VERBREITEN UND/ODER BANNER UND TRANSPARENTE ZUR SCHAU ZU STELLEN, IN ODER AUF DENEN JEWEILS BEHAUPTET WIRD, DASS SPAR FÜR DERARTIGE MISSSTÄNDE VERANTWORTLICH SEI […]_
* _IN PAPIERFORM ODER IM INTERNET, FLYER ZU VERBREITEN, IN DENEN EIN ZUSAMMENHANG ZWISCHEN SPAR UND GRAUSAMEN FOLGEN DER SCHWEINEHALTUNG GESCHAFFEN WIRD […]_
* _BEHAUPTUNGEN AUF DER WEBSEITE WWW.VGT.AT AUFZUSTELLEN ODER DIE BEHAUPTUNGEN SONST ZU VERBREITEN, DIE SPAR-KETTE SEI MITVERANTWORTLICH FÜR DAS GRAUEN BZW. DEN HORROR IN DEN ÖSTERREICHISCHEN SCHWEINESTALLUNGEN […]“_
VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
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