Glücksspielindustrie: Grundkonzepte der rechtlichen Regulierung

Die Begriffe “Glücksspiel” und “Gaming” sind der österreichischen Rechtsordnung fremd und können nur als Oberbegriffe dienen, die die Gesamtheit der verschiedenen Arten von gesetzlich definierten Tätigkeiten in diesem Zusammenhang umfassen. Für die Zwecke dieses Kapitels ist der Begriff “Glücksspiel” als Oberbegriff besser geeignet.

Die grundlegendste Unterscheidung im Glücksspielrecht ist die zwischen dem “Glücksspiel”, das in der Regel bundesrechtlich durch das Glücksspielgesetz geregelt ist und einem Glücksspielmonopol des Bundes unterliegt, und dem “Wetten”, das auf Landesebene durch neun eigene Landeswettgesetze geregelt ist.

Der Begriff „Glücksspiel“

Glücksspiele” sind definiert als Spiele, bei denen die Entscheidung über den Ausgang ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängt. Das Glücksspielgesetz unterscheidet weiter zwischen Lizenzen für “Lotterien” (Glücksspiele), “landbasierte Kasinos”, Casino Online und “Video-Lotterie-Terminals” (VLTs). Das zitierte Bundesgesetz nimmt “Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken” vom Monopol aus und überträgt die Zuständigkeit für die Erteilung von Genehmigungen auf die Länder. Freie Gewinnspiele” sind im Glücksspielgesetz ausdrücklich nur hinsichtlich ihrer Besteuerung geregelt. Geschicklichkeitsspiele, bei denen die Entscheidung über den Ausgang nicht ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängt, fallen nicht in den Bereich des Glücksspielmonopols des Bundes.

Regulierung von Glücksspielen

Hauptziel der Glücksspielpolitik ist die Regulierung und Kontrolle des Glücksspiels, wobei der Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Spielsucht, dem Verbraucherschutz und der Verhinderung von Rechtswidrigkeit und Kriminalität liegt.

Die Ziele der Regulierungspolitik lauten wie folgt:

  • Verhinderung von organisierter Kriminalität (z.B. Geldwäsche, Finanzierung des Terrorismus und anderer illegaler Aktivitäten)
  • Verhinderung von Folgekriminalität (Diebstahl, Einbruch, Betrug), die von Glücksspielsüchtigen begangen wird
  • Schutz der Jugend
  • Schutz der Verbraucher
  • Finanzmarktstabilität (Schneeballsysteme)

Glücksspiel in Österreich

Glücksspiele, Casinos und Lotterien werden durch das Glücksspielgesetz (GSpG) geregelt und fallen in den Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums. Außerdem ist das Finanzministerium die zuständige Behörde für die Aufsicht über die konzessionierten Unternehmen. Das Glücksspielgesetz legt unter anderem auch fest, welche Spiele als Glücksspiele gelten. Die wenigen Ausnahmen von diesem Monopol (bestimmte Wetten, Glücksspiele mit geringem Einsatz und Geschicklichkeitsspiele) werden dann zum Teil von den Bundesländern und deren unterschiedlichen Landesgesetzen geregelt.

Ein grenzüberschreitendes Angebot von Glücksspielen ist nicht erlaubt. Auch Glücksspiele, die z.B. über elektronische Medien (Internet) international angeboten werden, unterliegen dem nationalen Glücksspielmonopol und dürfen in Österreich nicht beworben oder durchgeführt werden. Eingriffe in das Monopol sind zivilrechtlich oder nach den Verwaltungsstrafbestimmungen des Glücksspielgesetzes strafbar.

Traditionelle Sportwetten fallen in den Zuständigkeitsbereich der österreichischen Bundesländer (Landesregierungen).

Die Österreichische Lotterien GmbH ist konzessioniert, Lotto, Toto, Torwetten, Brieflotterie und Rubbellose sowie elektronische Lotterien über das Internet und über Video Lottery Terminals anzubieten.

Die “Casinos Austria AG” betreibt zwölf Casinos in Österreich und bietet verschiedene Tischspiele und Spielautomaten an.

Maßnahmen zum Schutz vor Glücksspiel

Mit 1. Dezember 2010 wurde gemäß § 1 Abs. 4 GSpG im Bundesministerium für Finanzen eine Stabsstelle für Suchtprävention und Suchtberatung (Stabsstelle für Suchtprävention und Suchtberatung) eingerichtet. Diese Stabsstelle hat die Aufgabe, die Bedeutung von glücksspielrechtlichen Schutz- und Präventionsmaßnahmen hervorzuheben und die Glücksspielregulierungsbehörde fachlich zu unterstützen.

Die Ziele der Stabsstelle für Suchtprävention und -beratung sind folgende:

  • Schaffung eines verbesserten Datenbestandes über die Behandlung und Beratung von Patienten durch Spielsucht-Einrichtungen in Österreich;
  • Unterstützung der Glücksspielsuchtforschung;
  • Aufklärung und Information der Bevölkerung über die Risiken des Glücksspiels;
  • Bessere Koordination der Arbeit der einzelnen Glücksspielschutzeinrichtungen;
  • Erarbeitung und Präsentation von Best-Practice-Modellen der Zusammenarbeit zwischen Glücksspielkonzessions- und -erlaubnisinhabern und unabhängigen Glücksspielsicherungseinrichtungen;
  • Erarbeitung von gemeinsamen Qualitätsstandards für die Zulassung von Glücksspielschutzeinrichtungen im Sinne des Glücksspielgesetzes sowie Erarbeitung eines Zulassungsverfahrens für solche Glücksspielschutzeinrichtungen.
  • Evaluierung der Glücksspielgesetz-Novelle 2010 im Jahr 2014;
  • Fachliche Beurteilung von Glücksspielschutzkonzepten der Bundeskonzessionäre.
  • Darüber hinaus sucht die Stabsstelle für Suchtprävention und Suchtberatung die Zusammenarbeit mit jenen anderen Bundesministerien und Bundesländern, die weiterhin für den Glücksspielschutz mitverantwortlich sind.

Offshore-Glücksspiele

Das Glücksspielgesetz kennt “Offshore-Glücksspielanbieter” nicht als Kategorie zur Unterscheidung der Anbieter. Der Markt für Online-Glücksspiele wird jedoch von in der EU ansässigen und konzessionierten Anbietern beherrscht, die keine österreichische Lizenz besitzen. Nach Ansicht von Marktexperten wächst dieser Marktanteil weiter. Auch der Markt für Online-Sportwetten hat in den letzten Jahren stetig zugenommen, und dieser Trend wird sich voraussichtlich fortsetzen.

Ausblick

Der Ausgang der anhängigen Klagen von Spielern gegen Online-Glücksspielbetreiber ohne österreichische Konzession und insbesondere eine allfällige höchstrichterliche Rechtsprechung, die eine dynamische Beurteilung der Vereinbarkeit des nationalen Glücksspielmonopols mit dem EU-Recht berücksichtigt, kann die Rechtssicherheit für alle Beteiligten erhöhen. Neue Tatsachen und Gutachten geben Anlass, das Glücksspielmonopol des Bundes weiterhin mit der EU-Argumentation in Frage zu stellen. Im aktuellen Umfeld ist jedoch festzustellen, dass die österreichischen Gerichte nicht bereit sind, die Konformität des Glücksspielmonopols des Bundes mit dem EU-Recht neu zu bewerten, sondern sich auf die bisherige Rechtsprechung stützen.

Anfang 2022 forderte der Österreichische Wett- und Glücksspielverband die Europäische Kommission in einer Beschwerde auf, das österreichische Glücksspielsystem zu überprüfen. Insbesondere wurde beanstandet, dass die österreichischen Gerichte die für die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch das Glücksspielmonopol des Bundes erforderliche unabhängige Prüfung nicht durchführen.

Die zunehmende Verlagerung des Wettmarktes auf Online-Angebote und Wetten auf Ereignisse wie E-Sport wird auch weiterhin eine regulatorische Herausforderung für die Gesetzgeber der Bundesländer und die zuständigen Behörden darstellen.