Totschnig: Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels für alle Rinder-Betriebe

Früheres Aus für dauernde Anbindehaltung, ab 2024 einheitliche Regeln für Milch- & Rindfleischprodukte von AMA-Betrieben – Totschnig unterstützt Betriebe mit Investitionsprogramm

Die sogenannte „dauernde“ Anbindehaltung von Rindern ist in Österreich bei Neubauten schon lange verboten. Für bestehende Ställe sieht das Tierschutzgesetz eine Übergangsfrist bis 2030 vor. „Die AMA-Marketing hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit Vertretern der Landwirtschaft und der Lebensmittelkette zwei Maßnahmen zu einem früheren Umstieg gesetzt. Die im Sommer beschlossene Weiterentwicklung des AMA Gütesiegels für Milchküche war der erste Schritt, jetzt setzt die AMA Marketing gemeinsam mit der Branche den zweiten: Im Fachgremium wurde beschlossen, dass die Bestimmungen für alle Rinder-Betriebe im AMA-Programm vereinheitlicht werden. Das bedeutet, dass ab 1.1.2024 sowohl Milch- als auch Rindfleischprodukte mit dem AMA Gütesiegel nicht mehr von Betrieben mit dauernder Anbindehaltung stammen“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

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