
Verwaltungsgerichtshof zieht Schlussstrich: Klagen der Ärztekammer Wien gegen Lifebrain endgültig abgewiesen
Das Wiener PCR-Analytik-Erfolgsprogramm gewinnt auch in der letzten Instanz gegen die Ärztekammer Wien
Seit Frühjahr 2021 bemühte sich die Ärztekammer Wien darum, die Bewilligung und damit die einzigartigen Erfolge des Wiener Lifebrain Labors im Bereich der qualitativ hochwertigen COVID-19 PCR-Tests auf rechtlichem Wege zu Fall zu bringen. Nun hat der Österreichische Verwaltungsgerichtshof in einer schriftlich ergangenen Entscheidung den endgültigen Schlussstrich unter den seit eineinhalb Jahren schwelenden Rechtsstreit gezogen. Nach dem Verwaltungsgericht Wien hat auch der Österreichische Verwaltungsgerichtshof die von der Ärztekammer eingebrachte außerordentliche Revision vollinhaltlich als „unbegründet“ zurückgewiesen. Die Bewilligung sei seitens der Wiener Landesregierung als zuständiger Sanitätsbehörde zu Recht erteilt worden; die von der Ärztekammer verlangte „Bedarfsprüfung“ sei zu keinem Zeitpunkt erforderlich gewesen. Darüber hinaus sei der Ärztekammer Wien gar keine Parteistellung zugestanden – sie hätte daher überhaupt keine Beschwerde einbringen dürfen. Das Lifebrain Labor, mit bis zu 800.000 PCR-Tests pro Tag Wiens größte und wichtigste Stütze während der Corona-Pandemie, ist damit in jeder Hinsicht bestätigt. Die Ärztekammer Wien muss die Kosten der Verhandlung tragen; eine weitere Revision ist nicht möglich.
Florian Faber
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