
Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz von Nationalrat beschlossen
Zur nachhaltigen Stärkung des Österreichischen Bundesheeres bedarf es neben der entsprechenden Budgetaufstockung, auch Sicherheit für die österreichischen Soldatinnen und Soldaten und für das Bundesheer. Um das zu gewährleisten wurde das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz (LV-FinG) verhandelt und im Ministerrat eingebracht. Heute wurde das Gesetz im Parlament vom Nationalrat beschlossen.
„Mit der deutlichen Erhöhung des Verteidigungsbudgets – 16 Milliarden für die nächsten vier Jahre und der Schaffung des Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetzes – haben wir erstmals eine legistische Grundlage geschaffen, welche die Finanzierung des Verteidigungsbudgets über das Bundesfinanzrahmengesetz hinaus sichert und das für die nächsten zehn Jahre. Zusätzlich ebnen wir damit auch den Weg für transparente Beschaffungsprozesse. Damit stärken wir nicht nur finanziell das Österreichische Bundesheer, sondern auch die Sicherheits- und Verteidigungspolitik Österreichs über die Legislaturperiode hinaus“, freut sich Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.
Das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz (LV-FinG) bietet damit eine zeitlich über den Bundesfinanzrahmen hinausgehende Grundlage für eine längerfristige Finanzierungsperspektive des Bundesheeres. Die Entwicklung von militärischen Fähigkeiten ist komplex und deren Aufbau benötigt Zeit, was langfristige Planungssicherheit für die Umsetzung erfordert.
Transparenz bei Beschaffungen
Bundesministerium für Landesverteidigung
Anna-Maria Roth
Pressesprecherin der Bundesministerin
+43 664 622 1173
anna-maria.roth@bmlv.gv.at
www.bundesheer.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender