ÖVM empfiehlt: Haftungszeit in der Betriebsunterbrechungsversicherung verlängern

Der ÖVM Österreichische Versicherungsmaklerverband empfiehlt, über eine Verlängerung der üblichen 12 Monate Haftungszeit bei der Betriebsunterbrechungsversicherung nachzudenken.

Der Ukraine-Krieg, die Pandemie, der blockierte Suezkanal, der Containerstau in der Nordsee – es gibt vielerlei Ursachen, die derzeit Lieferzeiten verlängern, und somit Betrieben jeder Größe und Branche bei einer eventuellen Betriebsunterbrechung wegen Sachschäden zum Problem werden können.

Immerhin zeigen Studien, dass rund 80% der Großbetriebe und rund 65% aller Kleinbetriebe über eingeschränkte Verfügbarkeit von Gütern, Maschinen und Anlagen klagen.

ÖVM-Präsident Ing. Alexander Punzl: „Dabei muss man bedenken, dass wir hier von normalen Betriebsabläufen sprechen. Wie ist das Szenario, wenn es zu nicht planbaren Schäden kommt?“

Wenn es dann zu nicht planbaren Schäden, wie etwa einem Brand kommt, leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung üblicherweise 12 Monate lang und ersetzt den entgangenen Deckungsbeitrag. Sollte aber nun die Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes oder etwa die Lieferzeit der verbrannten Maschinen und benötigten Güter länger als ein Jahr dauern, leistet die Versicherung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Er selbst arbeite derzeit an einem Fall, wo ein feuergeschädigtes Unternehmen mit einem Sach- und Betriebsunterbrechungsschaden von rund 15 Millionen Euro 24 Monate benötigt, um das Unternehmen auf jenen Level zu bringen, auf dem es wirtschaftlich vor dem Schaden war.

Der ÖVM Österreichische Versicherungsmaklerverband empfiehlt daher, die Polizzen der Betriebsunterbrechungsversicherung zu prüfen und über eine Verlängerung der üblichen 12 Monate nachzudenken und mit der/m Versicherungsmakler:innen darüber zu sprechen. Sinnvoll ist, sich etwa bei Maschinen-Lieferanten über derzeit übliche Lieferzeiten zu erkundigen. Auch die Wiedererrichtung der Firmengebäude könnte länger als ein Jahr dauern. 

„Die krisenbedingte Anpassung sollten Unternehmensinhaber mit ihrer/m Makler:in besprechen. Die Prämie erhöht sich nicht linear – sie wird bei einer Verdoppelung der Haftungszeit etwa um ein Drittel bis zur Hälfte steigen“, so ÖVM-Präsident Ing. Alexander Punzl.

Darüber hinaus empfiehlt der ÖVM auch eine Betriebsfortführungsplanung (BCP) oder zumindest eine Notfallplanung mit einem Risikomanagementunternehmen Ihrer Wahl auszuarbeiten. Der deutsche Bundesverband technischer Brandschutz erklärt nämlich, dass 70% aller Unternehmen, die keinen Betriebsfortführungsplan haben, nach einem Großschaden Insolvenz anmelden müssen.

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