Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Baupolizei ein

„Kein Grund für Strafverfolgung

Die Baupolizei hat für die Sport- und Fun-Halle im Bereich Praterstern/Venediger Au gemäß § 71 der Bauordnung für Wien eine befristete Baubewilligung für fünf Jahre ausgestellt. Grundlage dafür war die Festlegung, dass innerhalb dieses Zeitraumes eine Änderung der Bebauungsbestimmungen für diese Liegenschaft geplant ist, mit der diese Sport- und Fun-Halle im Bebauungsplan berücksichtigt wird.

Der Vorwurf der Wiener Grünen, im konkreten Fall durch BV-Stv. Bernhard Seitz, dass diese Vorgangsweise Amtsmissbrauch darstellt, wurde von der Staatsanwaltschaft geprüft und das Verfahren nun eingestellt, weil es „keinen Grund für eine Strafverfolgung gibt“.

Die Baupolizei agiert ausschließlich auf Grund der Gesetze und hat auch in diesem Fall alle rechtlichen Vorgaben eingehalten.

Magistratsdirektor Dietmar Griebler: „Dass neuerdings Führungskräfte als Mittel der gesellschaftlichen Vorführung von politischen Vertreter*innen angezeigt werden, lehne ich strikt ab – wie man sieht, wurde die korrekte Vorgangsweise der Baupolizei von der Staatsanwaltschaft bestätigt – diese Art von Umgang disqualifiziert sich damit von selbst.“

Andrea Leitner
Mediensprecherin Magistratsdirektor Dietmar Griebler
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Stephan Grundei
Mediensprecher Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál
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