WK Wien: Wiens Tierbetreuer warnen: Hunde, Katz & Co. sind keine Weihnachtsgeschenke

Tierheime gehen über, illegaler Welpenhandel boomt – Mannsberger: „Rate strikt davon ab, Tiere zu verschenken“

Gerade vor Weihnachten steigt der Wunsch nach einem tierischen Begleiter mehr denn je, und rasch einmal ist dieser Wunsch gegenüber Freunden und Verwandten geäußert, die auf dieser Basis dann meinen, ins Handeln kommen zu müssen. Doch die Anschaffung eines Hundes, einer Katze, aber auch von Kleintieren sollte gut überlegt sein und ordentlich geplant werden. „Jemandem ungefragt ein Haustier zu schenken, ist keinesfalls eine gute Idee“, sagt Elisabeth Mannsberger, Berufsgruppensprecherin der Tierbetreuer in der Wirtschaftskammer Wien: „Wenn Sie jemandem ungefragt ein Haustier bringen, tun Sie weder dem Beschenkten noch dem Tier etwas Gutes.“ Auf diese Weise unerwartet zur Tierhalterin bzw. zum Tierhalter gewordene Personen sind in den meisten Fällen von ihrer Pflicht und der großen Verantwortung überfordert. Und die Tiere, die dann oft nicht artgerecht versorgt werden (können), leiden unter der neuen Lebenssituation.  

KANN ICH MIR DAS TIER LEISTEN?

Was kurzfristig in den ersten Tagen aufgrund der überwältigenden Freude noch gelingen mag, entpuppt sich bei näherer Überlegung als Aufgabe von zehn bis 15 Jahren – oder sogar noch länger. Damit nicht nur in den Tagen und Wochen nach Weihnachten, sondern ganz grundsätzlich weniger Tiere im Tierheim landen, raten die Wiener Tierbetreuer strikt davon ab, Tiere zu verschenken. Und auch wer sich selber ein Haustier zulegen möchte, sollte abwägen. Mannsberger: „Wer die Anschaffung eines Tieres für sich selbst überlegt, muss sich mit gesetzlichen Auflagen wie etwa dem Wiener Sachkundekurs für Ersthundehalter vor Anschaffung des Hundes und den großen Fragen der Tierhaltung beschäftigen: Kann ich mir einen Hund oder eine Katze finanziell leisten? Möchte und kann ich die Zeit investieren, die mit dem Gassigehen oder auch mit der Fellpflege verbunden ist? Habe ich jemanden, der die Urlaubsbetreuung übernimmt?“ 

KEINE WELPEN AUS DEM INTERNET

Auch der illegale Welpenhandel boomt insbesondere zur Weihnachtszeit. Dass der Verkauf von Tieren im Internet unseriös und verboten ist, dürfte mittlerweile vielen Menschen klar sein. Wobei es hierbei um das Angebot von Einzeltieren z.B. in Sozialen Netzwerken oder auf Flohmarkt-Plattformen geht, und selbstverständlich nicht um die Websites von registrierten Züchterinnen und Züchtern. Letztere informieren nicht nur im Sinne ihrer Tiere gerne und umfassend über die richtige Pflege eines Haustiers und dessen Herkunft, sowie seine Sozialisierung bis zur Übernahme. Verboten ist übrigens auch der vermeintliche „Schnäppchenkauf“ auf der Straße, auf Parkplätzen oder Hinterhöfen. Wer hier zuschlägt, der unterstützt die sogenannten „Vermehrerzuchten“, in denen meist katastrophale Zustände herrschen.  

KAUF BEIM REGISTRIERTEN ZÜCHTER

Solche Tiere sollten auch nicht aus Mitleid gekauft werden. Weil sie meist mangelhaft erzogen und tiermedizinisch nur schlecht versorgt sind, weisen sie oft Verhaltensstörungen und Krankheiten auf. In der Folge entstehen dann – neben dem eigentlichen Tierleid – auch hohe Tierarztkosten für das neue Herrchen bzw. Frauchen. Die Tierbetreuerinnen und Tierbetreuer sowie die Tierschutzombudsstelle Wien warnen daher eindringlich vor Käufen, bei denen die Herkunft der Tiere unklar ist. Registrierten Züchterinnen und Züchtern hingegen ist das Wohlergehen der Tiere ein echtes Herzensanliegen. 

GUTSCHEIN BEI EINEM WIENER TIERTRAINER

Hinsichtlich des nahenden Weihnachtsfests appelliert Mannsberger daher dringlich an alle, die mit dem Gedanken spielen, jemandem ein Haustier zu schenken: „Bitte tun Sie das nicht.“ Sie empfiehlt stattdessen, auf das Schenken von themenrelevanten Gutscheinen zu setzen: „Ein sinnvolleres Geschenk wäre in dem Fall etwa ein Gutschein bei einem Wiener Tiertrainer oder einem Tierfriseur. Damit setzt man niemanden unter Druck, hilft aber ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen, geplanten Anschaffung eines Haustiers mit, dass es mit der Erziehung dann von Anfang an klappt, oder man sich schon im Vorfeld über das Ausmaß des benötigten Pflegeaufwandes im Klaren ist“. 

TIERSCHUTZGESETZ: ENTFERNEN DER VIBRISSEN IST TIERSCHUTZRELEVANT

Wie herausfordernd die richtige, artgerechte und tierschutzkonforme Pflege ist, zeigt einmal mehr das Tierschutzgesetz. Ein Punkt dabei habe Mannsberger in den vergangenen Wochen sehr beschäftigt: „Zwar ist bereits seit zwei Jahren klar definiert, dass die Vibrissen – also Schnurr- bzw. Tasthaare im Gesicht von Hunden, Katzen und anderen Tieren – nicht abgeschoren werden dürfen, doch kürzlich wurde nachgeschärft. Und diese Gesetzesnovellierung besagt, dass auch schon das Kürzen der Tasthaare nicht mehr erlaubt ist, da dies für die betroffenen Tiere eine deutliche Einschränkung ihrer Sinneswahrnehmung und damit eine unnötige Belastung der Lebensqualität darstellt.“ Ein veröffentlichtes Gutachten verdeutlicht, dass die Tierschutzgesetzgebung das Entfernen der Vibrissen als tierschutzrelevant erachtet. Es kann auf der Homepage der Tierschutzombudsstelle Wien unter https://www.tieranwalt.at/Aktuelles/Vibrissen.htm nachgelesen werden. Mannsberger: „Der derzeitige Aufschrei von vielen Tierhaltern sowie von Hundefriseuren zeigt, wie wichtig hier die allgemeine Aufklärung in Bezug auf die richtige, artgerechte und tierschutzkonforme Pflege und Behandlung unserer Schützlinge ist. Daher liegt noch sehr viel Arbeit vor uns.“ Im Sinne des Tierwohls arbeitet die Berufsgruppe der Tierbetreuer gerade an einem Aufklärungskonzept, das zusammen mit der Wiener Tierschutzombudsstelle erstellt und veröffentlicht werden soll.

Mag. Anna Trummer
Wirtschaftskammer Wien
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