Volksanwaltschafts-Sonderbericht „Soziale Grundrechte“ in Parlamenten diskutiert

Volksanwaltschaft brachte Sonderbericht in alle Landtage ein – erste Termine im Burgenland und in Tirol

Die Volksanwaltschaft legte 2022 ihren Sonderbericht „NGO-Forum Soziale Grundrechte“ vor, den sie an den Nationalrat und Bundesrat sowie auch an alle neun Landtage übermittelte. Die Diskussion mit Volksanwältin Gaby Schwarz sowie den Volksanwälten Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz in den Landtagsausschüssen beginnt diese Woche mit dem Burgenland (30.11.) und Tirol (2.12.). „Es gibt einen breiten Konsens, dass Österreich ein Sozialstaat ist – das bildet die Verfassung aber nicht ab“, sagt der für Soziales zuständige Volksanwalt Bernhard Achitz. Die Volksanwaltschaft sammelte im Rahmen des NGO-Forums 2022 Vorschläge von zahlreichen Organisationen. Eine der sechs Arbeitsgruppen widmete sich dem Thema Armutsvermeidung, eine andere der sozialen Absicherung.

Einen umfassenden österreichischen Grundrechtskatalog schnellstmöglich in Angriff zu nehmen, ist auch im Regierungsprogramm vorgesehen – Ergebnisse gibt es noch keine. „In Österreich gibt es nach wie vor Lücken im sozialen System. Wenn die sozialen Grundrechte in der Verfassung verankert wären, dann wäre ein Lückenschluss leichter durchsetzbar“, so Achitz. Die Arbeitsgruppe Armutsvermeidung stellt etwa fest: „Ein großes Problem ist, dass es bei der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung keine verbindlichen Mindeststandards gibt, sondern festgesetzte Höchstbeträge. Da auch Kinderarmut steigt, ist eine Kindergrundsicherung notwendig.“
SONDERBERICHT DER VOLKSANWALTSCHAFT „NGO-FORUM SOZIALE GRUNDRECHTE“: https://tinyurl.com/2ycs837s

Florian Kräftner
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