
Wettbewerbsvorteil Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung beenden – neues Lieferkettengesetz muss für Paradigmenwechsel sorgen
Ein möglicher Meilenstein im globalen Menschenrechtsschutz könnte am morgigen 1. Dezember 2022 beschlossen werden.
Denn dann wird eine Entscheidung über die Richtlinie der Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) im Europäischen Rat für Wettbewerbsfähigkeit (COMPET) erwartet. Somit könnte rechtzeitig zum diesjährigen Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember ein wichtiger Meilenstein gesetzt werden. Unternehmen müssen dann entlang ihrer globalen Lieferketten Mensch und Umwelt verbindlich schützen. „Diese Richtlinie zum europäischen Lieferkettengesetz hat das Potenzial, ein echter Mehrwert für Bürger*innen, Unternehmen, Staaten und die Umwelt zu sein. Wenn das Regelwerk wirksam ausgestaltet wird, schützt es künftig nicht nur die Menschenrechte, die Umwelt und das Klima, sondern trägt gleichzeitig zu einer resilienteren Wirtschaft bei“, sagt Hartwig Kirner, Geschäftsführer von FAIRTRADE Österreich. Ob das aber gelingt, ist leider noch nicht gesichert.
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