Immobilientreuhänder–Wien: Pisecky unterstützt Forderung zur Anpassung der KIM-Verordnung

Immobilienwirtschaft plädiert für Lockerung der in Österreich besonders restriktiven Richtlinien

Zu den Auswirkungen der KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) gibt es jetzt vom Immobilienmarkt Vergleichszahlen zum Vorjahr. Demnach sind die Transaktionen von Wohnraum im Zeitraum August bis Oktober von 21.000 im Jahr 2021 auf nur mehr 9.000 im Vergleichszeitraum heuer gesunken. Das berichtet KommR Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien.  

Die KIM-Verordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) ist heuer im August in Kraft getreten. Sie wirkt sich äußerst nachteilig für jene aus, die Wohnungseigentum für den Eigenbedarf erwerben wollen, denn die Verordnung erschwert immens die Vergabe von Bankkrediten. 

SCHULDENDIENSTQUOTE ANHEBEN, ERSTEN EIGENTUMSERWERB ERLEICHTERN 

Demnächst entscheiden das Finanzministerium und die FMA, wie es mit den Regelungen beim Erwerb von Wohnen im Eigentum weiter geht. Die Vorgaben des FMSG (Finanzmarktstabilitätsgremium) wurden besonders restriktiv umgesetzt. „Daher“, so Pisecky, „drängt die Immobilien-Wirtschaft auf folgende Änderungen, um es wieder verstärkt möglich zu machen, Wohnungskredite zu erhalten.“ 

* Die Schuldendienstquote anheben von 40 Prozent auf 60 Prozent. So ist das zum Beispiel in Deutschland die Regel.

Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Mag. Rudolf North MBA
Tel: 01/514 50 – 3762
Mail: rudolf.north@wkw.at

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