Hungerländer/Zierfuß zu Wiederkehr: Mehr Tempo bei Deutschförderung in Wiens Kindergärten längst überfällig

Wiener Integrationsrat zeigt massiven Handlungsbedarf auf – Stadtrat Wiederkehr muss endlich handeln

„Wien hat in der frühen sprachlichen Deutschförderung im Kindergarten massiven Aufholbedarf. Mehr Tempo bei der Deutschförderung in Wiens Kindergärten ist damit längst überfällig“, so Integrationssprecherin Caroline Hungerländer sowie Bildungssprecher Harald Zierfuß zur heutigen Pressekonferenz des Wiener Integrationsrates. Zur Forderung von Stadtrat Wiederkehr nach einem zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr, merkt Bildungssprecher Harald Zierfuß an, dass 80 Prozent der außerordentlichen Wiener Volksschulkinder sogar mehr als zwei Jahre den Kindergarten besucht haben. „Das bedeutet, es mangelt massiv an der Qualität der im Kindergarten gebotenen Deutschförderung“, so Hungerländer und Zierfuß. Das zeigt auch die sehr niedrige Wirkungskennzahl der Deutschförderung in Wiens Kindergärten, wonach diese bei zwei Drittel der Kinder mit Deutschproblemen keine Wirkung zeigt. Dazu kommt, dass 40 Prozent der Wiener Kindergartenkinder mit nachgewiesenem Deutschförderbedarf mangels vorhandener Sprachförderkräfte gar keine explizite Deutschförderung bekommen. „Obwohl SPÖ und NEOS im Regierungsübereinkommen 2020 eine Steigerung von 300 auf 500 Sprachförderkräfte angekündigt haben, liegt diese laut Anfragebeantwortung vom 22.09.2022 lediglich bei 291 Sprachförderkräften in Wien“, so Zierfuß und weiter: „Zwei Jahre lang hat sich damit hier nichts getan. Eine Erhöhung ist damit längst überfällig.“

„Wien braucht damit definitiv mehr Tempo sowie eine höhere Qualität bei der Sprachförderung in Wiens Kindergärten. Dazu braucht es ein umfassendes Maßnahmenpaket, das auch Eltern in die Deutschförderung der Kinder einbindet“, so Hungerländer und Zierfuß. Der Wiener Integrationsbeirat sieht es als problematisch, die Eltern in die Bildungsarbeit einzubinden. „Vielmehr liegt das Problem darin, die Eltern aus der Pflicht zu entlassen. Dadurch wird ausschließlich auf Freiwilligkeit gesetzt, das heißt, wer nicht Deutsch lernen möchte, wird nicht belangt“, so Hungerländer. „Nach wie vor fehlt leider in vielen Familien sowohl das Problembewusstsein als auch der Anreiz, Deutsch zu lernen. Werden bei der ersten Sprachstandsfeststellung im Kindergarten daher mangelnde Deutschkenntnisse der Kinder festgestellt, muss die Stadt die Eltern verpflichten, den Elternkurs des ÖIF verpflichtend zu besuchen. Werden dort mangelnde Deutschkenntnisse erkannt, sollen Eltern auch verpflichtend einen Deutschkurs besuchen müssen“, so Hungerländer. „Ziel muss es sein, dass jedes in Österreich geborene Kind zu Schulbeginn ausreichend Deutsch kann, um dem Unterricht als ordentlicher Schüler folgen zu können. Dazu bringen wir im kommenden Gemeinderat ein entsprechendes 5-Punkte-Forderungspaket ein“, so Hungerländer und Zierfuß.  

 

1. REDUZIERUNG DER GRUPPENGRÖSSEN INKLUSIVE ERHÖHUNG DES FACHKRAFT-KIND-SCHLÜSSELS: Um mehr Qualität in die Sprachförderung zu bringen, braucht es kleinere Gruppen mit mehr Pädagog/innen sowie den dazu notwendigen finanziellen Ausgleich.

 

2. ALLE PÄDAGOG/INNEN MÜSSEN EINE SPRACHFÖRDERAUSBILDUNG HABEN: Zwar ist das Thema Deutschförderung mittlerweile bereits in der Grundausbildung integriert, für alle noch nicht ausgebildeten Pädagog/innen braucht es hier jedoch berufsbegleitende Fortbildungsmaßnahmen, die finanziell gefördert werden.

 

3. AUFSTOCKUNG DER BEGLEITENDEN SPRACHFÖRDERKRÄFTE: Jedes Kind mit festgestelltem Sprachförderbedarf muss im Kindergarten auch zusätzliche, qualifizierte Deutschförderung erhalten. Dazu ist es dringend notwendig, die Zahl der speziell ausgebildeten Sprachförderkräfte rasch und massiv aufzustocken.

 

4. C1-NIVEAU BEI GESAMTEM KINDERGARTENPERSONAL: Derzeit ist in der Wiener Kindergartenverordnung nur für pädagogische Fachkräfte ein Sprachniveau von C1 vorgeschrieben. Um auch die Sprachförderressource der Assistent/innen zusätzlich zu nützen, müssen auch diese ein Sprachniveau C1 aufweisen.

 

5. VERPFLICHTENDE ELTERN- BZW. DEUTSCHKURSE FÜR ELTERN VON KINDERN MIT SPRACHFÖRDERBEDARF: Werden bei der ersten Sprachstandsfeststellung im Kindergarten mangelnde Deutschkenntnisse bei den Kindern festgestellt, muss die Stadt die Eltern verpflichten, den Elternkurs bzw. in Folge einen Deutschkurs des ÖIF verpflichtend zu besuchen. 

Die Wiener Volkspartei
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