
Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht
Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:
GESETZ MIT DEM DAS GESETZ BETREFFEND DIE ZULEITUNG UND ABGABE VON WASSER (WASSERVERSORGUNGSGESETZ – WVG) GEÄNDERT WIRD
Der Entwurf ist im Internet auf der Seite www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm
abrufbar und liegt bei den Magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 1. Februar 2023 bis 6. März 2023 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail – Adresse gesendet werden: post@ma58.wien.gv.at
oder schriftlich bei den Magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.
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