Achtung: unbemerktes Auslösen eines Notrufs über ein Handy oder eine Smartwatch könnte teuer werden!

Regulator empfiehlt: Einstellungen zu SOS-Funktionen bei Smart-Endgeräten überprüfen

Viele neue Smartphones und fast alle Smartwatches sind mit einer Unfall- bzw. Sturzerkennung mittels integrierten Bewegungs- und Beschleunigungssensoren ausgestattet, um in Notsituationen ganz einfach einen automatischen Notruf tätigen zu können. „Kommt es zu einem Sturz oder einer ungewöhnlich schnellen Abwärtsbewegung, kann es sein, dass die Sensoren automatisch anspringen und einen Notruf unter 112 bei den Blaulichtorganisationen auslösen. Und das obwohl gar keine Notsituation gegeben ist“, informiert Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH, und führt weiter aus, „auch wenn Anrufe zu Notrufnummern kostenlos sind, könnten automatisch getätigte Notrufe durchaus teuer kommen und zwar dann, wenn es aufgrund des getätigten Notrufs zu einem ungerechtfertigten Einsatz von Rettung, Polizei oder Feuerwehr kommt! Für diesen muss man dann nämlich unter Umständen zahlen.“ Daher empfiehlt die Regulierungsbehörde, auf Smart-Endgeräten die Einstellungen der SOS-Funktionen nur bewusst und bei Bedarf zu aktivieren.

VORSICHT: BEI NEUEN HANDYS UND SMARTWATCHES IST STURZERKENNUNG ZUMEIST AUTOMATISCH AKTIVIERT

 „Das sollte man beim Kauf neuer Endgeräte wissen! Es liegt in der Selbstverantwortung von uns allen, sich mit derartigen Funktionen seines Handys oder seiner Smartwatch auseinanderzusetzen und die Sturzerkennung zu deaktivieren, wenn man sie nicht braucht“, appelliert Steinmaurer.

Zu beachten ist auch, dass vor dem automatischen Absetzen des Notrufs Smartwatches und Handys mittels Vibration und akustischen Signalen auf das unmittelbare Absetzen eines Notrufes hinweisen. Somit besteht Gelegenheit, das Absetzen eines unnötigen Notrufes zu unterbinden. Bei Skibekleidung oder wenn sich das Handy im Rucksack befindet, können diese Signale aber leicht unbemerkt bleiben, sodass ein Notruf ungerechtfertigt abgesetzt wird.

ÜBER DIE RTR

Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikations-, Post- und Medienmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Weitere Informationen sind unter www.rtr.at veröffentlicht.

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