KO Mayr: Mitsprache der Landeshauptleute bei der Bestellung der ORF-Landesdirektoren ist nicht begründbar und abzustellen

LH Stelzer sollte klarstellen, dass ein OÖ. Landeshauptmann künftig auf das Anhörungsrecht bei der Bestellung des ORF-Landesdirektors verzichtet – Befassung der LH Konferenz

Linz (OTS) – „Dass der Landeshauptmann bei der Bestellung des ORF-Landesdirektors mitmischt, war und ist unverständlich. Die Diskussion um den ORF NÖ und der Rückzug des ORF NÖ Landesdirektors wären der ideale Zeitpunkt, dieses Relikt zu beseitigen. Oberösterreichs LH Stelzer möge hier zwei klare Zeichen setzen:
Erstens sollte er klarzustellen, dass ein OÖ. Landeshauptmann künftig auf das Anhörungsrecht bei der Bestellung des ORF Landesdirektors verzichtet. Zweitens sollte er sich der Forderung seines Steirischen Amtskollegen Drexler anschließen, diesen Passus aus dem ORF-Gesetz zu streichen. Das wären wesentlichen Schritte, die Unabhängigkeit des Österreichischen Rundfunks zu stärken“, fordert der Klubobmann der Grünen OÖ, LAbg. Severin Mayr eine Abkehr von dieser gesetzlich verankerten Fragwürdigkeit.

In einem weiteren Schritt sollte die Landeshauptleute-Konferenz mit dieser Angelegenheit befasst werden. „Ein Schulterschuss zwischen Oberösterreich und der Steiermark sollte, ja muss die anderen Landeshauptleute dazu bewegen, gemeinsam die Abschaffung des Anhörungsrechts einzufordern. Immerhin hat auch bereits der Salzburger Landeshauptmann Haslauer dieses Anhörungsrecht in Frage gestellt. Es muss allen klar sein, dass die Debatte um mangelnde Objektivität in der Berichterstattung enden muss. Dass jeder Anschein von parteipolitischer Mitsprache und Einflussnahme in den Landesstudios zu zerstreuen ist. Mit dem Verzicht auf das Anhörungsrecht haben es die Landeshauptleute in der Hand, dafür einen markanten Beitrag zu leisten“, meint Mayr.

Die Grünen Oberösterreich, Mag. Markus Ecker, Pressereferent, Tel.: 0664/831 75 36, mailto: markus.ecker@ooe.gruene.at, http://www.ooe.gruene.at

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