„Bürgeranwalt“: Abwesend im Wohnheim – warum müssen Angehörige zahlen?

Am 11. Februar um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 11. Februar 2023, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Abwesend im Wohnheim – warum müssen Angehörige zahlen?

Der 23-jährige Gerhard A. hat eine Behinderung und ist in einem betreuten Wohnheim untergebracht. Am Wochenende holt ihn seine Mutter zur Familie nach Hause, denn das wäre für die Entwicklung ihres Sohnes wichtig. Doch fehlt Gerhard an mehr als 82 Tagen im Jahr, werden seiner Mutter Kosten für die Abwesenheit verrechnet. Grund dafür ist eine Richtline des Landes Niederösterreich. Im Studio fordert Volksanwalt Bernhard Achitz mehr Rücksicht auf Einzelfälle.

Nachgefragt: Lipödem

Seit 2011 leidet Frau N. an einem Lipödem, das ist – vereinfacht formuliert – eine chronische Fettverteilungsstörung. Dreimal wurden der Lehrerin die Operationen für die Verringerung des Lipödems von der Versicherung bezahlt. Die vierte OP jedoch nicht. Nun droht Frau N. auf den Kosten von 6.000 Euro sitzen zu bleiben. „Bürgeranwalt“ hat nun nachgefragt, ob die BVAEB eingelenkt und zumindest einen Teil der Kosten übernommen hat.

Warten auf Krankengeld

Herr S. aus St. Marein bei Graz ist seit Mitte Mai vergangenen Jahres arbeitsunfähig. Doch es fehlen ihm an die 2.100 Euro Krankengeld, das ihm die ÖGK angeblich auf sein Konto überwiesen habe. Doch dieses Konto sei bereits seit zehn Jahren geschlossen, gab man Herrn S. bei der Bank zur Auskunft. Die ÖGK sagt, dass das Geld von der Bank nicht rücküberwiesen wurde. Herr S. ist mittlerweile der Verzweiflung nahe, denn das Krankengeld, das er dringend benötigen würde, ist offensichtlich verschwunden.

Nachgefragt: Fehlbehandlung durch Zahnarzt?

Ein Zahnarzt in Oberösterreich soll Dutzende Patientinnen und Patienten fehlbehandelt und Leistungen – auch bei der Krankenkasse – abgerechnet haben, die er nicht oder nur teilweise erbracht hat. „Bürgeranwalt“ hat 2019 das erste Mal berichtet – jetzt wird dem Zahnarzt der Strafprozess gemacht.

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